Vorlage - VO/2018/542/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet „östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee und westlich der BAB A 21" aufzustellen. Mit dieser Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung neuer gewerblicher Bauflächen auf bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Trappenkamp
Mit den Planungsleistungen wurde der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt.
Unmittelbar vor der Sitzung des Bauausschusses soll die Öffentlichkeit über die Planung informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Es ist vorgesehen, dass in der Sitzung des Bauausschusses über den Vorentwurf des Planes beraten wird, damit im weiteren Verfahren auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet „östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee und westlich der BAB A 21" und die Begründung dazu werden – ggf. mit folgenden Änderungen – beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden. (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB)
Anlage/n:
Planentwurf
Entwurf Text
Haselmauskartierung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Trappenkamp B23_Entwurf_2019-01-23 (4326 KB) | ||||
2 | 2019 Januar, VORENTWURF Text B-23 Trappenkamp (119 KB) | ||||
3 | Haselmaus_Gewerbe_Trappenkamp_181206 (1022 KB) |