Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/535/05GV  

Betreff: Fortschreibung Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein
hier: Vorbereitung einer Stellungnahme zum Entwurf 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/05/612.31
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
23.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
27.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee zurückgestellt   
29.05.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat am 27.11.2018 den Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan beschlossen. Dieser soll die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Schleswig-Holstein für 15 Jahre festlegen. Der Planentwurf besteht

 

- aus einem Textteil (276 Seiten) mit den Herausforderungen, Chancen und strategischen Handlungsfeldern (Teil A) und den rechtsverbindlichen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung (Teil B)

- einer Karte und

- einem Umweltbericht (143 Seiten).

 

Alle Dokumente sind im Internet bereitgestellt unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep 01

 

Weitere Informationen zu den Entwürfen und zum Verfahren finden sich unter

www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung.

 

Die amtsangehörigen Gemeinden haben die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Landesplanungsplanungsbehörde hat das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schl.-Holstein 2010 bis zum 31.05.2019 verlängert.

 

Der Schl.-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) hat nach entsprechender Beratung im Arbeitskreis Landesentwicklung und im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des SHGT als zuständigen Fachausschuss eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes abgegeben.

 

Die Stellungnahme ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und soll eine Hilfestellung zur Abgabe einer eigenen Stellungnahme bieten. Die Gemeinden können einzelne Abschnitte für ihre Stellungnahme verwenden oder im Rahmen der Stellungnahmen im Übrigen auf die Stellungnahmen des SHGT verweisen.

 

Eine „Musterstellungnahme“ steht den Gemeinden nicht zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Abgabe der Stellungnahme ist nach § 28 Satz 1 Nr. 5 Gemeinde-ordnung der Gemeindevertretung vorbehalten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, ob sie eine eigene Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 abgeben möchte und wenn ja, mit  welchem Inhalt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

SHGT Info 67/19 mit Stellungnahme

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 info 6719 Anlage SHGT Stgn_Fortschreibung LEP 2010 (554 KB)      
Anlage 2 2 info 6719 Stellungnahme des SHGT zum Landesentwicklungsplan (264 KB)