Vorlage - VO/2018/522/01Amt
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved wurde am 04.04.2018 eine geänderte Empfehlung an den Amtsausschuss gegeben, die seinerzeit mit den gewünschten Änderungen zu § 5 Abs. 1 und 2 als Entwurf beigefügte Entschädigungssatzung des Amtes Bornhöved zu erlassen.
Der Amtsausschuss ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 23.04.2018 gefolgt und hat die damals als Entwurf beigefügte Entschädigungssatzung ungeändert beschlossen. Die Umsetzung bzw. weitere Bearbeitung ist verwaltungsseitig leider nicht erfolgt, so dass die Entschädigungssatzung in der Folge bisher auch noch nicht in Kraft getreten ist.
Aufgrund dieser eingetretenen Zeitverzögerung wird daher empfohlen, die Entschädigungssatzung des Amtes Bornhöved – analog zur Änderung der Hautpsatzung – zum 25.05.2018 in Kraft treten zu lassen. Dies ist im vorliegenden Fall rechtlich möglich, da eine Schlechterstellung nicht erfolgt.
Dieser Beschlussvorlage ist ein - entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses und der Beratung im Amtsausschuss vom April 2018 - leicht modifizierter Entwurf einer Entschädigungssatzung beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Beschlussvorlage vom 22.03.2018 (Allris Nr. VO/2018/133/01Amt) wurden bereits voraussichtlich entstehende Mehrkosten ggü. dem Vorjahr (2017) von ca. 1.300 € jährlich benannt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss hebt seinen am 23.04.2018 unter TOP 11 gefassten Beschluss über den Erlass einer Entschädigungssatzung (Allris Nr. VO/2018/133/01Amt) auf.
Der Amtsausschuss beschließt gleichzeitig, den Erlass der im Entwurf beigefügten Entschädigungssatzung für das Amt Bornhöved.
Anlage/n:
Entwurf einer Entschädigungssatzung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Entsch._Satzung Amts._A. 05.12.18 NEU (155 KB) |