Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/515/05GV  

Betreff: Umgang mit der Rückforderung von Kosten der Frostschadensanierung 2010 durch den Wege-Zweckverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / Bo
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aufgrund der Veranstaltung der AG-Wege vom 29.11.2018, zu der die von der Rückforderung durch den Wege-Zweckverband betroffenen Gemeinden sowie die Leitenden Verwaltungsbeamten der betroffenen Amtsverwaltungen eingeladen waren, erfolgt nunmehr mit dieser Vorlage ein Sachstandsbericht zu den Beratungen auf Verbandsebene:

 

Im Zuge der o. g. Veranstaltung verständigten sich die Verbandsmitglieder nach ausgiebiger Aussprache zur Thematik auf die Umlagefinanzierung des aufgelaufenen Defizits aus der Frostschadensanierung. Diese Verfahrensweise sei angelehnt an einen früheren Beschluss der WZV-Gremien aus dem Jahre 2010, welcher zu selbiger Thematik vor einigen Jahren gefasst worden sei.

 

Die Umlagefinanzierung des Defizits werde als erhöhte GIK-Umlage über einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 01.01.2020 durchgeführt, die Umlage werde hierzu um rd. 508 EUR pro km erhöht. Bei der GIK-Gesamtlänge von 252 km würde somit das benötigte Volumen erreicht werden. Der Umlagebetrag werde sich jedoch noch um die Beträge der internen Verzinsung erhöhen, welche durch die gegenfinanzierende Sparte im WZV zu erheben wären. Dieser Wert stehe zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest.

 

Als Ablauf des weiteren Verfahrens wurde sich darauf verständigt, dass zunächst für den WZV-Hauptausschuss am 29.01.2019 eine Beschlussvorlage mit den genauen Kosten inkl. Verzinsung erarbeitet und diesem vorgelegt werden solle. Anschließend solle auf dieser Basis eine endgültige Beschlussfassung in der Februar-Sitzung der WZV-Verbandsversammlung erfolgen.

 

Als Vorteile des so gewählten Verfahrens werde insbesondere die Wahrung des Solidarprinzips im Rahmen der GIK-Gemeinden genannt. Ebenfalls stelle sich die Frage einer etwaigen Verjährung nicht mehr. Zudem sei eine Beschlussfassung in der WZV-Verbandsversammlung zur Umlageerhebung ausreichend, separate Beschlüsse seitens der Gemeindevertretungen müssten nicht gesondert umgesetzt werden.

 

Das Protokoll der Veranstaltung vom 29.11.2018 liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht vor und kann bei Bedarf nachgereicht werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Länge der GIK-Wege auf dem Gemeindegebiet Schmalensee von insgesamt 4,293 km würde die erhöhte GIK-Umlage einen Wert von rd. 2.200 EUR zzgl. des Zinsanteils jährlich ergeben, über fünf Jahre gerechnet somit rd. 11.000 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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Anlage/n:

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