Vorlage - VO/2018/499/07GV
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 10.09.2018 wurde unter dem TOP 12 darüber beraten, ob die Gemeinde Tarbek zukünftig ein Sitzungsgeld an ihre Mitglieder zahlt. Die Finanzausschussmitglieder haben sich letztlich gegen die Zahlung eines Sitzungsgeldes ausgesprochen; gleichzeitig wurde gebeten, für die nächstfolgende Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Gemäß § 12 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 03.05.2018 (siehe Anlage) kann ein Sitzungsgeld in Höhe von € 33,00 pro Sitzung gezahlt werden. Es kann auch ein geringeres Sitzungsgeld gezahlt werden, die Höhe kann individuell festgelegt werden, darf jedoch € 33,00 pro Sitzung nicht übersteigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2017 haben insgesamt 8 Sitzungen stattgefunden. Sollte die Gemeinde Tarbek sich dazu entschließen, zukünftig wieder ein Sitzungsgeld an ihre Mitglieder zu zahlen, würde bei einem Sitzungsgeld von € 33,00 pro Sitzung auf der Grundlage von dem Jahr 2017 ein jährliches Sitzungsgeld in Höhe von insgesamt € 1.584,00 (ohne Sitzungsgeld für „Zuhörer“).
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt, ab _______ wieder ein Sitzungsgeld an i8hre Mitglieder zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach § 12 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 03.05.2018.
b) Die Gemeindevertretung beschließt, ab _______ wieder ein Sitzungsgeld an ihre Mitglieder zu zahlen. Die Höhe pro Sitzung beträgt € _______.
c) Die Gemeindevertretung beschließt, auch zukünftig kein Sitzungsgeld an ihre Mitglieder zu zahlen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LandesVO Entschädigung 03.05.18 (4945 KB) |