Vorlage - VO/2018/485/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.09.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld (Betrieb JTB-Nutzfahrzeuge T. Bendler)" aufzustellen. Mit dieser Planung wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Nutzungen auf dem Grundstück durch planerische Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.
Mit den Planungsleistungen wurde der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt.
Unmittelbar vor der Sitzung der Gemeindevertretung soll die Öffentlichkeit über die Planung informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Es ist vorgesehen, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung über den Vorentwurf des Planes beraten wird, damit im weiteren Verfahren auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.
Die Planentwürfe liegen aktuell noch nicht vor, werden aber zur Sitzung nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Mit der Antragstellerin der Planung wurde im Vorwege eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten geschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld (Betrieb JTB-Nutzfahrzeuge T. Bendler)" und die Begründung dazu werden – ggf. mit folgenden Änderungen – genehmigt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).
Anlage/n:
Planunterlagen werden nachgereicht.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2. VORENTWURF Text B-7 Tensfeld (97 KB) | ||||
2 | Tensfeld B7_Entwurf_13 12 2018 (2113 KB) |