Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/483/08GV  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet der Grundstücke "Dorfstraße 6 und 8 (Reitsport Dohm)"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.41_6
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
17.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld hat am 05.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet der Grundstücke „Dorfstraße 6 und 8“ aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.  

 

Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung wurde am 27.09.2018 im Blickpunkt bekanntgemacht. In der Bekanntmachung wurde auch darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 08.10.201822.10.2018 in der Amtsverwaltung über die Ziele und Auswirkungen der Planung informieren kann. In der angegebenen Zeit wurde ein Vorentwurf der Planung und die Begründung dazu zu jedermanns Einsicht in der Amtsverwaltung ausgelegt.

Darüber hinaus wurden die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert. 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen bitte ich dem anliegenden Abwägungsprotokoll zu entnehmen.

 

In dem nun folgenden Verfahrensschritt wird über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen entschieden und ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird dann für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Bauleitplanung wird auf Antrag der Betreiber des Reitsportgeschäftes durchgeführt. Diese haben gegenüber der Gemeinde bereits die Übernahme der Kosten zugesagt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet der Grundstücke „Dorfstraße 6 und 8“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt   (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:).

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Abwägungsprotokoll

Planzeichnung

Text Teil B

Begründung

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Abwägung_BPL6 (246 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf_Tensfeld_BPL-6_Panzeichnung_ZE_A4 (220 KB)      
Anlage 3 3 TTB (56 KB)      
Anlage 4 4 Begründung (295 KB)