Vorlage - VO/2018/212/02GV-1
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 beschlossen, die Wertgrenzen, in denen der Bürgermeister handeln darf, in der Hauptsatzung wie folgt anzuheben:
- bei Vermögenserwerb auf 50.000 €
- bei Auftragsvergaben auf 50.000 € (ohne vorherige Auschreibung)
auf 100.000 € (mit vorheriger Ausschreibung)
Was vorgenannter Beschluss nicht enthält, ist
a) die Empfehlung des Finanzausschusses vom 24.04.2018, den Bürgermeister zu verpflichten, über Auftragsvergaben ab 5.000 € in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu berichten
b) die Festlegung neuer Modalitäten beim Abschluss von Miet- und Leasingverträgen
c) das Datum, zu wann die II. Nachtragssatzung in Kraft treten soll.
Es ist daher angeraten, dass die Gemeindevertretung in ihrer Dezember-Sitzung noch einmal darüber berät und ggf. ergänzend beschließt
a) ob der Bürgermeister die Gemeindevertretung über Auftragsvergaben ab 5.000 € unterrichten soll
b) ob die Modalitäten beim Abschluss von Miet- und Leasingverträgen neu festgelegt werden sollen und wenn ja, wie diese auszusehen haben
Beschließen muss die Gemeindevertretung in jedem Fall, zu wann die II. Nachtragssatzung in Kraft treten soll.
Der Vorschlag einer Satzungsänderung liegt dieser Beschlussvorlage bei; bereits eingearbeitet hier ist der Beschluss der GV vom 27.09.2018.
Im Übrigen wird Bezug genommen auf die zur letzten GV-Sitzung eingebrachte Beschlussvorlage ( siehe VO/2018/212/02GV ).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
1. Alternative:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte „II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg vom 03.06.2013“ ohne Änderung des § 2 Abs. 2 Ziff. 5.
2. Alternative:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte „II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg vom 03.06.2013“ mit folgenden Eckwerten in § 2 Abs. 2 Ziff. 5: ………….. (bitte ergänzen)
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018 10 22 ANLAGE__II. Nachtragssatzung_Entwurf (163 KB) |
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