Vorlage - VO/2018/429/04GV
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Sachverhalt:
In der Kalkulationsperiode 2013 – 2015 ergab sich bereits ein vorläufiges Defizit von 17.964,88 €, welches in der nächsten Kalkaulationperiode 2016 – 2018 ausgeglichen werden mußte. Durch die Klärteichentschlammung 2015 traten zusätzlich erhöhte Aufwendungen auf, da die angesparte Klärschlammrücklage die tatsächlichen Kosten der Entschlammung nicht decken konnten. Desweiteren wurden die Überwachungswerte überwiegend des Klärteiches Laakener Weg überschritten, welches zur Folge hatte, dass wöchentlich beprobt werden mußte und entsprechende Maßnahmen getroffen wurden und auch hierdurch erhöhte Aufwendungen entstanden sind. Dies hat zur Folge, dass der Kalkulationzeitraum von 2016 – 2018 mit einem vorläufigen Fehlbetrag von 32.029,71 € abschließt. Dieser Fehlbetrag ist gem. § 6 Abs. 2 KAG in den nächsten 3 Jahren auszugleichen.
Seit 2004 konnte die Abwassergebühr stabil gehalten werden. Aufgrund der gestiegenden Aufwendungen im Bereich Unterhaltung und Bewirtschaftung und des Fehlbetrages des letzten Kalkulationszeitraumes ist eine Anpassung des Abwasserpreises auf 4,20 € je cbm unumgänglich
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Zusatzgebühr von 4,20 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von
16.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2019 bis 2021 auf 4,20 € je cbm zu erhöhen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2019 – 2021
Entwurf einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gönnebek
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf II. Nachtragssatzung (86 KB) | ||||
2 | Gebührenkalkulation Abwasser 2019-2021 (368 KB) |