Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/426/04GV  

Betreff: Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (04) 923.2018-01
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
04.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
15.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gönnebek verfügt lt. Haushaltssatzung des Jahres 2018 über eine Kreditermächtigung in Höhe von 376.800 EUR. Aus dieser Kreditermächtigung erfolgten bislang im Haushaltsjahr 2018 keine Kreditaufnahmen, so dass weiterhin die volle Summe zur Verfügung steht.

 

Die Gemeindevertretung Gönnebek hat sich bereits in ihrer Sitzung vom 24.01.2018 bei Beschluss der Haushaltssatzung dafür ausgesprochen, die vorgesehene Sanierung der gemeindlichen Wege im Volumen von rd. 300.000 EUR aus einer Kreditaufnahme zu finanzieren.

 

Der Ausbau der gemeindlichen Wege wurde zwischenzeitlich vorgenommen und abgeschlossen, nach Abrechnung der Ende September eingegangenen Schlussrechnung saldiert das Vorhaben mit insgesamt 298.548,24 EUR. Das Vorhaben liegt somit im Planansatz. Dennoch zieht die Durchführung des Wegeausbaus einen erheblichen Finanzmittelabfluss nach sich.

 

Dieser deutliche Finanzmittelabfluss führt zu einem aktuellen Liquiditätsbestand der Gemeinde (Stand 17.10.2018) von -64.899,07 EUR. Somit verfügt die Gemeinde derzeit über Verbindlichkeiten aus der Einheitskasse.

 

Aufgrund dieser Situation ist es nunmehr notwendig, den vorgesehenen Investitionskredit auf der Basis des § 95g Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Finanzierung des Wegeausbaus aufzunehmen. Um die Neuverschuldung der Gemeinde möglichst gering zu halten und aufgrund des gegenwärtig eher geringen Liquiditätsdefizites wird empfohlen, die Kreditaufnahme nicht in voller Höhe des Wegeausbaus durchzuführen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Kreditfinanzierung lt. § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung das letztmögliche Mittel der Einnahmebeschaffung darstellt und stets Nachrangig gegenüber anderweitigen Finanzmitteln ist.

 

Seitens des Verfassers wird aus diesem Grund empfohlen, ein Darlehen in Höhe von 250.000 EUR zur Finanzierung des Wegeausbaus aufzunehmen und den restlichen Betrag von 48.548,24 EUR aus eigener Liquidität zu finanzieren. Aufgerechnet mit dem o. g. Defizit würde sich nach der Kreditaufnahme ein neuer Liquiditätsbestand von rd. 185.000 EUR ergeben. Dieser kann für das Fortführen der laufenden Geschäfte der Gemeinde zunächst als ausreichend betrachtet werden. Das aufzunehmende Darlehen der Gemeinde sollte entsprechend der Nutzungsdauer des finanzierten Anlagegutes langfristig getilgt werden, es sollte daher eine Laufzeit von 20 Jahren angestrebt werden.

 

Die derzeitigen Zinskonditionen für langfristige Darlehen werden nachfolgend aufgeführt (bei den genannten Zinssätzen handelt es sich um Schätzungen, weil Kreditangebote i. d. R. nur eine kurze Bindungsfrist haben):

 

Zinsbindung 10 Jahre = etwa  1,0 % p. a. über Kreditmarkt od. etwa 0,7% p. a. über KfW

 

Zinsbindung 20 Jahre = etwa  1,4 % p. a. über Kreditmarkt

 

Es wird vorgeschlagen, zur Finanzierung der genannten Investitionen ein Darlehen in Höhe von 250.000 EUR mit einer Zinsbindung von 20 Jahren aufzunehmen und dieses in vierteljährlichen Raten von 3.125,00 EUR zu tilgen.

 

Die Variante mit einer zehnjährigen Zinsbindung wäre zu Beginn günstiger, jedoch bei einer Anschlussfinanzierung mit einem Zinssatz von 4,5 % in beiden Fällen teurer als die Variante mit einer 20-jährigen Zinsbindung. Bei der exemplarischen Berechnung ist ein 10-jähriger Durchschnittszinssatz zu Grunde zu legen, welcher derzeit ca. 4,5 % beträgt. Daher ist nach der Zinsanpassung mit einem deutlichen Anstieg der Zinsaufwendungen zu rechnen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Haushalt 2018: Krediteinzahlung von 250.000 EUR

Haushalt 2019 ff.: jährliche Tilgungsleistung von 12.500 EUR, jährlicher Zinsaufwand von zu Beginn rd. 3.500 EUR, mit Laufzeit abnehmend

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Investition Wegeausbau mit einer Darlehenshöhe von 250.000,00 EUR sowie einer Tilgungslaufzeit von 20 Jahren und einer vierteljährlichen Tilgung von 3.125,00 EUR.

 

 

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Anlage/n:

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