Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/417/10GV  

Betreff: Haushaltsentwurf 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 902.52_01 HH19
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
19.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Als Anlage ist eine Aufstellung der einzelnen Haushaltspositionen für das Haushaltsjahr 2019 beigefügt.

 

Die in der Anlage aufgeführten Einzelbeträge basieren auf Haushaltsanmeldungen der Abteilungen der Amtsverwaltung sowie der gemeindlichen Außenstellen (Schulen, Feuerwehr, usw.). Die Änderungen/Ergänzungen aus den Sitzungen des Ausschusses für Ortsentwicklung, des Ausschusses für Bildung und Soziales sowie des Bauausschusses sind aufgrund der Sitzungstermine bislang nicht eingearbeitet und in der Finanzausschusssitzung nachträglich einzufügen.

 

Bei der Amtsumlage handelt es sich um einen vorläufigen Betrag. Eine Haushaltsberatung im Finanzausschuss des Amtes hat noch nicht stattgefunden. Bei der entsprechenden Position werden somit aller Voraussicht nach noch Änderungen eintreten.

 

Die Änderungen zum Haushalt des Vorjahres stellen sich wie folgt dar:

 

 

A) Ergebnisplan – Konsumtiver Haushalt

 

I. Konsumtiv – Erträge

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

1

Steuern und ähnliche Abgaben

311.800

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erfolgen entsprechend der Messbeträge positive Veränderungen der Ansätze. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wird nach der aktuellen Hochrechnung deutlich höher ausfallen als im laufenden Jahr.

2

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

133.500

Die Schlüsselzuweisungen und die zentralörtlichen Mittel werden nach aktueller Hochrechnung den Vorjahresansatz voraussichtlich übertreffen.

4

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

64.200

Aufgrund verschiedener Neukalkulationen und anderer Faktoren fällt die Ertragserwartung bei den Benutzungsgebühren geringfügig höher aus.

5

privatrechtliche Leistungsentgelte

78.600

Durch den Erwerb eines Geschäftsgebäudes, welches vermietet wird, kann die Gemeinde mit deutlich höheren Mieterträgen rechnen.

6

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

26.500

Die Erträge aus Schulkostenbeiträgen fallen geringer aus, während durch die notwendigen Erstattungserträge der Gemeindewerke für die Aufwendungen des Werkleiters in diesem Bereich deutlich höhere Erträge erwirtschaftet werden können.

7

sonstige Erträge

-109.400

Da für das Planjahr aufgrund der aktuellen Hochrechnung der VAK nicht mit Auflösungserträgen aus den Beihilfe-rückstellungen gerechnet werden kann, fällt die Ertrags-position um die entsprechende Summe geringer aus.

19

Finanzerträge

-500

Die Veränderung ist von unbedeutender Höhe.

 

Summe:

504.700

 

 

II. Konsumtiv – Aufwendungen

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

11

Personalaufwendungen

309.600

Nachdem im laufenden Jahr der gemeindliche Personal-bestand erheblich vergrößert wurde, fallen die Personalkosten im Planjahr entsprechend höher aus. Der Entfall der Bezüge des Gemeindedezernenten kann dies nur bedingt auffangen.

12

Versorgungsaufwendungen

300

Die Veränderung ist von unbedeutender Höhe.

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

657.200

Bei dieser Position stechen insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr sehr hohen Unterhaltungsaufwendungen heraus, welche einen Großteil der Änderung umfassen. Einen weiteren hohen Anstieg verzeichnen zudem die Aufwendungen für Gerätebeschaffungen.

14

bilanzielle Abschreibungen

103.300

Die Abschreibungen wurden an die aktuellen Abschlussdaten sowie die geplanten Investitionen angepasst.

15

Transferaufwendungen

134.300

Bedingt durch die hohe Steuer- und Finanzkraft der Gemeinde fallen die Umlagebeträge höher aus als im Vorjahr. Weiterhin rechnen die GWT mit einem höheren Zuschussbedarf beim Waldschwimmbad. Die Zuweisungen werden etwas geringer geplant.

16

sonstige Aufwendungen

300.000

Aufgrund des Städtebauförderprogramms werden höhere Aufwendungen für die Ortsplanung eingestellt. Außerdem sollen für die Städtebauförderung in Bornhöved und Trappenkamp zwei neue Mitarbeiter bei der Amtsver-waltung eingestellt werden, für welche eine Personal-kostenerstattung durch die beiden Gemeinden angelehnt an die Verteilung der zentralörtlichen Mittel erfolgen soll. Weiterhin sind durch die Ausführung von Verwaltungs-tätigkeiten beim Amt speziell für die Gemeinde Trappenkamp gesonderte höhere Kostenausgleiche erforderlich.

20

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

71.000

Durch die eingeplante Kreditaufnahme sind entsprechende zusätzliche Mittel für Zinsen zu berücksichtigen.

 

Summe:

1.575.700

 

 

B) Finanzplan – Investiver Haushalt

 

I. Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

18

Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

123.600

Es wurden Investitionszuweisungen des Landes für das Feuerwehrgebäude, die Leichtathletik-Sportanlagen sowie die energetische Sanierung der RHS eingeplant.

19

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

-2.308.000

Die im Vorjahr planerisch berücksichtigten Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen werden im Planjahr nicht mehr veranschlagt, da die Vermarktung des neuen Baugebietes B-Plan 22 weitestgehend abgeschlossen ist.

23

Einzahlungen aus Rückflüssen (für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen)

-4.600

Die Ertragserwartung bei den verrenteten Ausbaubeiträgen wurde an das laufende Rechnungsergebnis angepasst.

24

Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

-695.100

Aus dem unter Pos. 19 beschriebenen Grund werden die Erschließungsbeiträge für das Baugebiet B-Plan 22 ebenfalls aus der Planung herausgenommen.

37

Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

6.779.100

Es wurde eine Kreditaufnahme in Höhe des Saldos aus Investitionstätigkeit (rechnerische Kreditobergrenze) eingeplant.

 

Summe:

3.895.000

 

 

II. Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

27

Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

29.600

Die Investitionsumlage des Amtes wurde an den aktuellen Haushaltsentwurf des Amtes angepasst.

28

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

500.000

Neben den notwendigen Flächen für das Gewerbegebiet B-Plan 23 sind unter dieser Pos. vor allem Auszahlungen zum Grunderwerb Danziger Straße abgebildet.

29

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

-571.600

Unter dieser Position werden neben einer anteiligen Zahlung für die Drehleiter der Feuerwehr, welche erst im HHJ 2020 schlussgerechnet werden wird, insbesondere die notwendigen Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen des Bauhofs sowie die Beschaffungen der Schulen bilanziert.

31

Auszahlungen für Baumaßnahmen

3.937.000

Unter dieser Position werden die einzelnen Bauprojekte bilanziert, welche sich aus den anliegenden Einzelpositionen ergeben. Es stechen folgende Projekte besonders hervor: Neubau Feuerwehrgebäude, Gebäudemodernisierung RHS, Energetische Sanierung RHS, Solare Klärschlammtrocknungsanlage, Herstellung von Leichtathletik-Sportanlagen. Die Leichtathletik-Sport-anlagen, das Feuerwehrgebäude sowie die Maßnahmen an der RHS werden teils zu einem großen Anteil gefördert.

40

Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

-687.400

Die Sondertilgung eines Kredites in 2018 ist nicht mehr zu berücksichtigen, notwendige Tilgungsleistungen der neuen Kreditaufnahme wurden eingeplant.

 

Summe:

3.207.600

 

 

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde schließt im Vergleich zu den vorangegangenen Planjahren mit einem enorm gestiegenen planerischen Jahresfehlbetrag von 1.667.900 EUR. Dieser lässt sich neben den Steigerungen der Aufwandspositionen 11 und 16 vor allem auf die deutlich angestiegene Pos. 13 zurückführen. Die dort abgebildeten Unterhaltungs- und Beschaffungsmaßnahmen wurden bei den Haushaltsanmeldungen mit entsprechenden Begründungen angemeldet, sollten jedoch in erheblichem Maße reduziert werden. Ein signifikantes Abwenden des aufgerechneten Defizites wird auf diesem Wege dennoch nicht möglich sein, da sich die gesteigerten Aufwendungen im Weiteren insbesondere aus nicht durch die Gemeinde zu beeinflussende Faktoren wie den Verwaltungskostenerstattungen an das Amt sowie den Personalaufwendungen ergeben. Diese sind aufgrund des im laufenden Jahr deutlich erhöhten Personalbestands zu leisten und nicht reduzierbar. Eine deutliche Verbesserung des Ergebnishaushaltes ließe sich vorliegend nur durch eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an das vorgesehene Niveau der Mindesthebesätze für Fehlbetragszuweisungen realisieren. Bei der derzeitigen Planung wäre trotz reduziertem Aufwandsvolumen mindestens eine Annäherung an diese Hebesätze zu diskutieren.

 

Auf der Investitions- und Finanzierungsseite zeichnet sich ebenfalls ein negatives Bild der Haushaltsplanung. Während die zu generierenden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Falle einer vollständigen Vermarktung des B-Plan 22 in 2018 im Planjahr deutlich absinken werden, steigen die Auszahlungen insbesondere für Baumaßnahmen erheblich an. Das hieraus ergebende Delta kann nur durch entsprechend hoch geplante Kreditmittel aufgefangen werden, welche voraussichtlich als nicht genehmigungsfähig betrachtet werden können. Hier sollte die Gemeinde durch einen Verzicht auf nicht geförderte Maßnahmen Ordnung in ihre Investitionsplanung bringen und die geförderten Maßnahmen vorrangig abwickeln, während die sonstigen Maßnahmen auf spätere Haushaltsjahre verschoben werden. Dies würde einer erneuten Bemängelung der gemeindlichen Investitionsquote durch die Kommunalaufsicht vorbeugen.

 

Liquiditär sieht der Haushaltsplan wiederholt einen Finanzmittelabfluss vor, welcher nur durch ein vollständiges Einplanen der rechnerischen Kreditobergrenze annähernd auf Vorjahresniveau gehalten werden kann.

 

Abschließend wird noch auf den Haushaltskonsolidierungserlass vom 23.08.2018 hingewiesen, der im Internet unter www.schleswig-holstein.de (Themen und Aufgaben – Kommunales – Kommunale Finanzen – Kommunales Haushaltsrecht –weitere rechtliche Regelungen) eingesehen werden kann.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.667.900 EUR aus.

Der Finanzplan weist einen Finanzmittelabfluss in Höhe von 2.271.600 EUR aus.

 

Eckdaten des Haushaltsentwurfs

 

Ergebnisplan

Gesamtbetrag der Erträge   =     9.928.600 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen  =   11.596.500 EUR

Jahresfehlbetrag    =       1.667.900 EUR

 

Finanzplan

Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit =     9.210.200 EUR

Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit =   10.338.000 EUR

 

Einzahlungen Investitionen/Finanzierung =                 8.376.100 EUR

Auszahlungen Investitionen/Finanzierung =        9.517.900 EUR

 

Gesamtbetrag der Kredite   =                  7.380.100 EUR

 

Stellenplan     =           31,32 Stellen

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 mit den in der Anlage dargestellten Positionen und den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Ergebnis- und Finanzplan 2019

Aufstellung Haushaltspositionen

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnisplan_2019 (3159 KB)      
Anlage 2 2 Finanzplan_2019 (3842 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltspositionen_konsumtiv_1 (4362 KB)      
Anlage 4 4 Haushaltspositionen_konsumtiv_2 (4186 KB)      
Anlage 5 5 Haushaltspositionen_investiv (2819 KB)