Vorlage - VO/2018/396/08GV
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Sachverhalt:
Gemäß § 2a Abs. 3 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen die vorhandenen Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinde eingestuft sind, jährlich einen Einnahme- Ausgabeplan zu erstellen.
Über diesen muss von der Gemeindevertretung beraten und abgestimmt werden. Dieser sollte von der Feuerwehr möglichst vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erstellt und dann in dieser letzten Sitzung des Jahres von der Gemeindevertretung beraten und möglichst beschlossen werden.
Der Einnahme- Ausgabeplan für das Jahr 2019 liegt auch bereits vor, so dass über diesen abgestimmt werden kann.
Etwaige Unstimmigkeiten bestehen nicht, so dass diesem verwaltungsseitig zugestimmt werden kann.
Auch wenn die Rundungen (Einnahmen auf volle 100 € ab und Ausgaben auf volle 100 € aufrunden) nicht berücksichtigt worden sind, ist dieses kein Grund diesem Plan nicht zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Dem als Anlage beigefügten Einnahme-/Ausgabeplan für 2019 wird zugestimmt.
Anlage/n:
EA-Plan 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EA Plan Tensfeld 2019 (58 KB) |