Vorlage - VO/2018/393/05GV
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Sachverhalt:
Nach § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) können die Gemeinden durch Satzung ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) bilden. Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Schmalensee Gebrauch gemacht und eine entsprechende Satzung beschlossen.
Für jedes Sondervermögen ist vom Wehrvorstand ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Dieser ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt gemäß § 2 a Abs. 3 BrSchG aber erst nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.
Die Jahresrechnung für das vergangene Jahr ist der Gemeindevertretung jeweils zur Kenntnis zu geben.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2018 wurde vorgelegt und ist als Anlage beigefügt.
Diese Jahresrechnung ist grundsätzlich von der Gemeindevertretung nur zur Kenntnis zu nehmen. Ein Beschluss oder eingehende Prüfung ist grundsätzlich nicht notwendig. Ein Recht zur Prüfung liegt aber ansonsten grundsätzlich vor.
Der entsprechende Plan für 2019 liegt ebenfalls vor und ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Gründe die gegen eine Zustimmung sprechen, sind verwaltungsseitig nicht zu erkennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Einnahme-/Ausgaberechnung für 2018 wird, ohne weitere Prüfung, zur Kenntnis genommen.
Dem Einnahme-/Ausgabeplan für 2019 wird zugestimmt.
Anlage/n:
-Einnahme-/Ausgaberechnung 2018
-Einnahme-/Ausgabeplan 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EA-Rechnung2018 (271 KB) | ||||
2 | EA-Plan 2019 (250 KB) |