Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/376/04GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (04) 913.69_JA15
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
15.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
04.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gönnebek hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 07.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2015 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Gönnebek schließt das Jahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 40.574,13 EUR ab.

 

Gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Aufgrund der Regelungskonstellation darf nur in atypischen Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Die Gemeindevertretung Gönnebek hat zwischenzeitlich die Ergebnisverwendungen 2013 und 2014 beschlossen, so dass sich ein zur Verfügung stehender Rücklagenbestand von 189.308,06 EUR ergibt.

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den erwirtschafteten Fehlbetrag durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Der Rücklagenbestand ist hierfür ausreichend und reduziert sich entsprechend.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 189.308,06 EUR um 40.574,13 EUR auf 148.733,93 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Gönnebek

Lagebericht zum 31.12.2015 der Gemeinde Gönnebek

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2784 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (527 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (4649 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (527 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (7654 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (5516 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (1529 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (945 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (4195 KB)