Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/334/10GV  

Betreff: Schaffung eines Fußgängerüberweges am Famila-Markt, Höhe Gablonzer Straße 6
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Patrick BallnusAktenzeichen:11-3
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Ballnus, Patrick
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Information
30.08.2018 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden ist die Beratung vorgesehen.

In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist zu § 26 geregelt, dass Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften … angelegt werden dürfen, aber die Anordnung eines Fußgängerüberweges in einer Tempo 30-Zone nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg generell nicht möglich ist.

Die Gablonzer Straße ist eine Tempo-30 Zone.

Hinzu kommt, dass an der gewünschten Stelle in ca. 60 m zumutbarer Entfernung (s. Anlage) bereits ein Fußgängerüberweg existiert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

kein

 

 

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Anlage/n:

 

  1. Auszug aus GMSC

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug GMSC (709 KB)