Vorlage - VO/2018/334/10GV
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Sachverhalt:
Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden ist die Beratung vorgesehen.
In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist zu § 26 geregelt, dass Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften … angelegt werden dürfen, aber die Anordnung eines Fußgängerüberweges in einer Tempo 30-Zone nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg generell nicht möglich ist.
Die Gablonzer Straße ist eine Tempo-30 Zone.
Hinzu kommt, dass an der gewünschten Stelle in ca. 60 m zumutbarer Entfernung (s. Anlage) bereits ein Fußgängerüberweg existiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
kein
Anlage/n:
- Auszug aus GMSC
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug GMSC (709 KB) |