Vorlage - VO/2018/322/02GV
|
|
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde die Verwaltung um Klarstellung gebeten, ob es sich bei der geplanten Gehwegunterhaltung in den Straßen Hasselbusch und Buschkoppel um beitragspflichtigen Maßnahmen im Sinne des KAG SH handelt.
Die Verwaltung war zuvor in einem Vermerk zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beitragspflicht nicht entsteht. Zur Begründung wird auf diesen Vermerk Bezug genommen.
Auch eine nochmalige Prüfung des Sachverhalts in Bezug auf die Gehwegunterhaltung hat zu keinem anderen Ergebnis geführt.
Bei den geplanten Vorhaben steht die Unterhaltung des Gehweges im Vordergrund. Dies wird dadurch deutlich, dass zunächst nur einige Gehwegplatten ausgetauscht werden sollten, da der gesamte Ausbauzustand ansonsten nicht zu beanstanden ist.
Erst die Ausschreibung der Vorhaben hatte ergeben, dass ein Einbau eines anderen Betonpflasters wirtschaftlicher ist. Aber nur die reine Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme kann nicht zu Lasten der Anlieger gehen. Deshalb wird weiterhin die Auffassung vertreten, dass die v. g. Gehwegunterhaltung keine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des KAG SH gewesen wäre. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Aufhebung der Ausschreibung ist die Vergabe ohnehin obsolet geworden.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
|