Vorlage - VO/2018/290/09SV
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Sachverhalt:
Der Schulverband Sventana Bornhöved hat in der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 30.11.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend des für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrechtes zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) finden die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechende Anwendung für die Haushaltsführung des Schulverbandes. Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. §§ 10, 14 Abs. 1 Satz 1 GkZ i. V. m. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Schulverbandsversammlung. Gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a) der Schulverbandssatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.
Aufgrund der dargestellten Regelungen des GkZ i. V. m. der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.
Des Weiteren obliegt es der Schulverbandsversammlung gem. §§ 10, 14 Abs. 1 Satz 1 GkZ i. V. m. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Der Schulverband Sventana Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2014 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 103.046,73 EUR ab. Der erwartete Jahresfehlbetrag von 226.300,00 EUR konnte somit erheblich verbessert werden.
Gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Aufgrund dieser Regelungskonstellation darf nur in atypischen Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Sofern die Schulverbands-versammlung die VO/2018/206/09SV wie vorgeschlagen beschließt, reicht der dann maßgebliche Rücklagenbestand der Ergebnisrücklage in Höhe von 123.304,62 EUR für den Ausgleich des Fehlbetrages aus.
Verwaltungsseitig wird daher der Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Ergebnisrücklage von 123.304,62 EUR um 103.046,73 EUR auf 20.257,89 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Die Schulverbandsversammlung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Schulverbandsversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag 2014 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.
Anlage/n:
Jahresabschluss zum 31.12.2014, Schulverband Sventana Bornhöved
Lagebericht zum 31.12.2014, Schulverband Sventana Bornhöved