Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/288/10GV  

Betreff: Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 923.23_01
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
09.08.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.409.400,00 EUR geplant. Die Kommunalaufsichtsbehörde kürzte diese Kreditaufnahme bei Genehmigung der I. Nachtragshaushaltssatzung nicht.

 

Eine Darlehensaufnahme aus der Kreditermächtigung dieser Nachtragshaushaltssatzung erfolgte nicht. Die in der vorl. Finanzrechnung 2017 verzeichneten 1.915.000,00 EUR Einzahlung aus Kreditaufnahmen resultieren aus der Kreditermächtigung 2016, siehe hierzu die VOen 2016/722/10GV und 2017/218/10GV.

 

Aufgrund des § 95g Abs. 3 der Gemeindeordnung gilt die Kreditermächtigung 2017 bis zum Ende des Folgejahres fort, somit bis zum 31.12.2018.

 

Der von der Gemeinde nunmehr beabsichtigte Erwerb eines Grundstücks samt Immobilie erfordert die Aufnahme eines Darlehens für diese Investition. Die vorrangige Finanzierung aus eigener Liquidität ist der Gemeinde derzeit nicht möglich, aus dem Finanzbericht des II. Quartals 2018 ergibt sich ein aktueller Liquiditätsbestand von -2.119.641,82 EUR. Eine Vermietung der Immobilie ist nach dem Erwerb vorgesehen.

 

Für die Investition ist in der I. Nachtragshaushaltssatzung 2017 eine Gesamtsumme in Höhe von 692.200,00 EUR für Kaufpreis und Nebenkosten veranschlagt worden. Diese Haushaltsermächtigung in Höhe von 692.200,00 EUR ist gem. § 23 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik durch den Verfasser in das Jahr 2018 übertragen worden und steht somit zur Verwendung zur Verfügung.

 

Hier bietet sich daher eine Darlehensaufnahme passend zur Haushaltsermächtigung an. Verwaltungsseitig wird empfohlen, ein Darlehen in Höhe von 690.000,00 EUR zur Finanzierung der Investition aufzunehmen. Der verbleibende Betrag wird dann im Rahmen der Einheitskassenführung aus vorhandener Liquidität gedeckt. Als Laufzeit sollte entsprechend der langen Nutzungsdauer des Anlagegutes sowie im Hinblick auf die schwache Liquidität der Gemeinde eine 20-jährige Tilgungszeit gewählt werden, da hierdurch die Zins- und Tilgungsraten in einem vertretbaren Verhältnis zu den voraussichtlich zu erzielenden jährlichen Mieterträgen und -einzahlungen der Gemeinde liegen. Eine Vermietungsdauer über die Darlehenslaufzeit kann derzeit zumindest abgesehen werden, sodass die Deckung der jährlichen Zins- und Tilgungsraten durch Mieterträge/-einzahlungen vorerst eingeplant werden kann.

 

Die derzeitigen Zinskonditionen für langfristige Darlehen werden nachfolgend aufgeführt (bei den genannten Zinssätzen handelt es sich um Schätzungen, weil Kreditangebote i. d. R. nur eine kurze Bindungsfrist haben):

 

Zinsbindung 10 Jahre = etwa  0,7 % p. a.

 

Zinsbindung 20 Jahre = etwa  1,4 % p. a.

 

Es wird vorgeschlagen, zur Finanzierung der genannten Investitionen ein Darlehen in Höhe von 690.000 EUR mit einer Zinsbindung von 20 Jahren aufzunehmen und dieses in vierteljährlichen Raten von 8.625,00 EUR zu tilgen.

 

Die Variante mit einer zehnjährigen Zinsbindung wäre zu Beginn günstiger, jedoch bei einer Anschlussfinanzierung mit einem Zinssatz von 4,5 % teurer als die Variante mit einer 20-jährigen Zinsbindung. Bei der exemplarischen Berechnung ist ein 10-jähriger Durchschnitts-zinssatz zu Grunde zu legen, welcher derzeit ca. 4,5 % beträgt. Daher ist nach der Zinsanpassung mit einem deutlichen Anstieg der Zinsaufwendungen zu rechnen.

 

Als Optionen stünden der Gemeinde noch die Varianten einer halbjährlichen Tilgung sowie einer zu Beginn zunächst tilgungsfreien Zeit zur Verfügung. Bei letzterer Option hätte die Gemeinde die Möglichkeit, zunächst lediglich die Zinsaufwendungen zu leisten und erst ab einem späteren Termin, z. b. dem 01.01.2019, in die Tilgung einzusteigen.

 

Da die zu erwerbende Immobilie direkt nach Erwerb vermietet werden soll und daher bereits frühzeitig mit Mieterträgen/-einzahlungen zu rechnen ist, wird durch den Verfasser der direkte Einstieg in die Tilgung empfohlen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Darlehenseinzahlung mit 690.000,00 EUR

Tilgungsleistungen von vierteljährlich 8.625,00 EUR über 20 Jahre

Zinsaufwendungen zu Beginn von vierteljährlich ca. 2.400,00 EUR, dann sinkend

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines Darlehens aus der Kreditermächtigung 2017 in Höhe von 690.000,00 EUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Tilgung in vierteljährlichen Raten zu 8.625,00 EUR. Die Zinsbindung beträgt 20 Jahre.

 

 

 

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Anlage/n:

keine