Vorlage - VO/2018/252/01Amt
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Sachverhalt:
Auf jedes Mitglied entfiel im Amtsausschuss bei Wahlen/Beschlussfassungen bislang jeweils eine Stimme. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen entsprach dabei jeweils denen der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder.
Durch die Änderung der Amtsordnung ist künftig eine veränderte Stimmenverteilung im Amtsausschuss vorgegeben.
In § 9 Abs. 2 Amtsordnung (AO) heißt es dazu:
„Die Gemeinden haben je angefangene 250 Einwohnerinnen und Einwohner eine Stimme im Amtsausschuss. Die Stimmen einer Gemeinde werden zu gleichen Teilen auf deren Mitglieder im Amtsausschuss aufgeteilt; rechnerisch verbleibende Stimmrechte werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister wahrgenommen.“
Dieses bedeutet, dass die Anzahl der in einem Amtsausschuss abgegebenen Stimmen, nicht mehr unbedingt denen der stimmberechtigten Mitglieder entsprechen muss.
Der Amtsausschuss des Amtes Bornhöved besteht aktuell aus insgesamt 16 Mitgliedern, wobei - rechnerisch - auf die Mitglieder (derzeit) insgesamt 46 Stimmen entfallen. Das heißt, dass bei der Stimmenzählung künftig darauf zu achten ist, welches Mitglied wie bzw. mit welchem Stimmenanteil abgestimmt hat.
An dieser Stelle sei der Vollständigkeit halber noch einmal darauf hingewiesen, dass die vorgenannte neue Stimmenverteilung nur für den Amtsausschuss gilt, nicht aber für seine Ausschüsse. In den Ausschüssen gilt also auch weiterhin die alte Regelung, dass jedes Mitglied nur eine Stimme abgibt.
Dieses neue Abstimmungsverfahren ist in der seit 2014 bestehenden Geschäftsordnung bislang nicht berücksichtigt; um aber auch hierzu Klarheit zu bekommen, ist die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.
Ein Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Geschäftsordnung (Entwurf).
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018 06 27 2. Änderung (123 KB) |