Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/227/06GV  

Betreff: Feststellung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06.05.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:11-3, 06 061.33_3
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
11.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   
Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
11.09.2018 
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat die Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche zu beschließen. Dazu wurde nach § 66 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung ein Wahlprüfungsausschuss gewählt und werden die Einsprüche, sofern vorhanden und die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung vorgelegt.

 

Über die Vorbereitung und Wahl erfolgt folgender Sachstandsbericht:

 

 

 

Spätester

Termin

Erledigung

Rechts-

grundlage

Bildung Wahlausschuss

entfällt

Amtsausschuss 08.01.2018

§§ 12,13 GKWG

Einteilung der Wahlkreise

entfällt

29.01.2018

Wahlausschuss

§ 15 GKWG

Bekanntmachung der Wahlkreise

entfällt

08.02.2018

§ 6 GKWO

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

entfällt

08.02.2018

Wahlleiter

§ 22 GKWO

Einreichungsfrist Wahlvorschläge

12.03.2018,

18 Uhr

12.03.2018,

18 Uhr

§ 19 GKWG

Zulassung von Wahlvorschlägen

 

16.03.2018

16.03.2018

Wahlausschuss

§ 25 GKWG

§ 29 GKWO

Verteilung von Wahlbenachrichtigungskarten-/briefen

15.04.2018

15.04.2018

Wahlleiter

§ 12 GKWO

Bekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

12.04.2018

29.03.2018

Wahlleiter

§ 17 GKWG,

§§ 13,87 GKWO

Einsichtsfrist Wählerverzeichnis

16.04.2018-

20.04.2018

16.04.2018-

20.04.2018

Wahlleiter

§ 17 GKWG

§§ 13,14 GKWO

Wahlbekanntmachung

30.04.2018

16.04.2018

Wahlleiter

§ 38 GKWO

Feststellung des Wahlergebnisses

18.05.2018

09.05.2018

Wahlausschuss

§ 36 GKWG

§ 63 GKWO

Bekanntmachung Wahlergebnis

entfällt/

unverzüglich

11.05.2018

Wahlleiter

§ 36 GKWG

§ 64 GKWO

Einspruchsfrist

12.05.2018-

11.06.2018

12.05.2018-

11.06.2018

§ 38 GKWG

 

Ergänzend wird angeführt, dass

 

- alle Wahlvorschläge deutlich vor Ablauf der Einreichungsfrist mit den erforderlichen

  Anlagen (Zustimmungserklärung Bewerber/in mit Angaben zur beruflichen Tätigkeit,

  Wählbarkeitsbescheinigung, Erklärung zur Bewerberaufstellung) eingereicht wurden.

- Wählerverzeichnisse aufgestellt und geführt wurden und

- die Wahlvorstände über ihre Aufgaben neben einem entsprechenden Merkblatt in einer

   Informationsveranstaltung unterrichtet wurden.

 

Weil

1. Einsprüche gegen die Wahl nicht eingegangen sind,

2. keine nicht wählbaren Vertreterin oder Vertreter gewählt wurden,

3. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft ist und

4. bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten

vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus

den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, ist die Wahl nach § 39 GKWG für gültig

zu erklären.

 

 

 

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Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, die Gültigkeit der Gemeindewahl festzustellen.

 

 

 

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