Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/211/07GV  

Betreff: Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße (L69)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jan GintelAktenzeichen:11-3/Gi/01/112.21
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Gintel, Jan Paul
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Information
13.06.2018 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg wurde eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Dorfstraße (L69) auf 30 km/h beantragt. Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen damit, dass die Bushaltestelle im Kurvenbereich liegt, die Sicht eingeschränkt ist, es sich um einen Schulweg für Kinder handelt und der Sicherheitsabstand durch den schmalen Gehweg gering ist.

 

Nach Prüfung durch die Verkehrsaufsicht genügen die gegebenen Begründen nicht, um die Verkehrszeichen anordnen zu können.

Sollte weiterhin gewünscht werden, die beantragten Regelungen zu erwirken, müsste ein neuer Antrag „zwingend erforderliche Umstände“ enthalten, um die Anforderungen der StVO zu erfüllen.

 

(Auszug aus § 45 (9) StVO: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. […] Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung […] erheblich übersteigt.)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

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Anlage/n:

 

Ablehnungsschreiben des Kreises Segeberg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ablehnung Dorfstraße L69 Tarbek (786 KB)