Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/194/05GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (05) 913.69_JA14
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Schmalensee hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Schmalensee ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Schmalensee schließt das Jahr 2014 abermals mit einem Fehlbetrag ab, in diesem Jahr in Höhe von 106.185,19 €. Mit diesem Ergebnis konnte die Gemeinde den planerischen Fehlbetrag des Haushaltsjahres von ursprünglich 124.700,00 € um 18.514,81 € verbessern.

 

Erwirtschaftete Jahresfehlbeträge sollen gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Folgt die Gemeindevertretung den Empfehlungen aus der VO/2018/192/05GV und der VO/2018/193/05GV, so reduziert sich in der Folge der Rücklagenbestand auf 100.179,50 €. Die abweichenden Beträge zu den Angaben der o. g. Vorlagen ergeben sich aus Korrekturen über den Rücklagenbestand, welche im Zuge der Jahresabschlusserstellung vorgenommen werden mussten.

 

Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 wäre daher in Höhe von 100.179,50 EUR möglich, hierdurch würde sich der Bestand der Ergebnisrücklage auf 0,00 EUR reduzieren. Die Regelungskonstellation des § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik lässt eine Abweichung von dem vorstehenden Fehlbetragsausgleich nur in atypischen Ausnahmefällen zu.

 

Der übrige Fehlbetrag in Höhe von 6.005,69 € wäre sodann aufgrund von § 26 Abs. 4 Satz 1 GemHVO-Doppik auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Verwaltungsseitig wird ein teilweiser Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung sowie ein Vortrag des verbleibenden Fehlbetrages auf das Folgejahr empfohlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung des Bestands der Ergebnisrücklage von 100.179,50 € auf 0,00 €, Vortrag des übrigen Jahresfehlbetrages von 6.005,69 € auf das Folgejahr.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt den teilweisen Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 100.179,50 € durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage sowie den Vortrag des übrigen Jahresfehlbetrages von 6.005,69 € auf das Folgejahr.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2014, Gemeinde Schmalensee

Lagebericht zum 31.12.2014, Gemeinde Schmalensee

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2687 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (416 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (4991 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (427 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (7359 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (5224 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (2057 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (851 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (3760 KB)