Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/191/04GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (04) 913.69_JA14
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
27.08.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
13.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gönnebek hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 07.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Gönnebek schließt das Jahr 2014 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.454,72 EUR ab.

 

Gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Aufgrund der Regelungskonstellation darf nur in atypischen Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Sofern die Beschlussempfehlung der VO/2018/190/04GV umgesetzt wird, beträgt der zur Verfügung stehende Rücklagen-bestand 206.762,78 EUR.

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den erwirtschafteten Fehlbetrag durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Der Rücklagenbestand ist hierfür ausreichend und reduziert sich entsprechend.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 206.762,78 EUR um 17.454,72 EUR auf 189.308,06 EUR.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a)     Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)   Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Gönnebek

Lagebericht zum 31.12.2014 der Gemeinde Gönnebek

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2710 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (422 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (4005 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (441 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (5637 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (5059 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (1480 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (955 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (3989 KB)