Vorlage - VO/2018/191/04GV
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gönnebek hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 07.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.
Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.
Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Die Gemeinde Gönnebek schließt das Jahr 2014 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.454,72 EUR ab.
Gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Aufgrund der Regelungskonstellation darf nur in atypischen Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Sofern die Beschlussempfehlung der VO/2018/190/04GV umgesetzt wird, beträgt der zur Verfügung stehende Rücklagen-bestand 206.762,78 EUR.
Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den erwirtschafteten Fehlbetrag durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Der Rücklagenbestand ist hierfür ausreichend und reduziert sich entsprechend.
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Ergebnisrücklage von 206.762,78 EUR um 17.454,72 EUR auf 189.308,06 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.
Anlage/n:
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Gönnebek
Lagebericht zum 31.12.2014 der Gemeinde Gönnebek