Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/093/07GV  

Betreff: Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Tarbek
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt mit Rederecht für die Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/07/651.11_01
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
13.06.2018 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   
Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und -auswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung am 24.09.2013 gem. § 47 d BimSchG einen Lärmaktionsplan beschlossen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation durch die BAB A21 erfolgt ist und Lärmprobleme und auswirkungen geregelt wurden. Dieser Lärmaktionsplan ist zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Das Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH wurde mit der Überprüfung und ggf. Überarbeitung beauftragt und hat für die Beratung in den gemeindlichen Gremien einen Lärmaktionsplan im Entwurf erstellt. Der Entwurf ist als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.

Im weiteren Verfahren ist dieser Entwurf, ggf. mit Änderungen, den beteiligten Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Beratung in den gemeindlichen Gremien mit Rederecht für die Öffentlichkeit erfolgt. Im Anschluss wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich ausgelegt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

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Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der vorliegenden Fassung (ggf. mit folgenden Änderungen) gebilligt.

2. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich zu jedermanns Einsicht für die Dauer eines Monats auszulegen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer der Auslegung ins Internet einzustellen.

3. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

 

 

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Anlage/n:

 

Entwurf Lärmaktionsplan mit Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AP Tarbek 3 2018-01-24 (272 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Tarbek_LDEN (6586 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Tarbek_LNight (6523 KB)