Vorlage - O/2017/210/02GV-1-1
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved hat in ihrer Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser)“ den Bebauungsplan Nr. 23 aufzustellen. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die Nutzungen innerhalb des Plangebietes durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.
Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung wurde bekanntgemacht und die Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Planung informiert. Darüber hinaus wurden die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde unterrichtet und um Äußerung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gebeten.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen bitte ich dem anliegenden Abwägungsprotokoll zu entnehmen.
In dem nun folgenden Verfahrensschritt wird über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen entschieden und ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird dann für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt.
Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved sind dem Bauausschuss die verfahrensleitenden Beschlüsse der Bauleitplanung, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses, zur Entscheidung übertragen (§ 10 Ziff. 1).
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) hat der Bauausschuss mit dem im dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser)“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:)
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Anlage/n:
Abwägungsprotokoll
Entwurf B-Plan 23, bestehend aus Planzeichnung Teil A und Text Teil B
Entwurf Begründung B-Plan 23
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