Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/073/08GV  

Betreff: Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan Günther
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
20.02.2018 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Variante 1

Energiespar-Contracting

 

Beim Energiespar-Contracting führt der Anbieter in Ihrer Gemeinde Investitionen und Maßnahmen durch, um die bestehende Beleuchtungsanlage auf energiesparende LED-Technik umzurüsten. Die Aufwendungen werden hierbei ausschließlich durch die reduzierten Energiekosten vergütet.
Die Gemeinde muss hierbei nicht investieren, trägt kein Risiko und ist trotzdem an dem Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt.

 

 

 

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Konkret bedeutet dies, dass bei Ihnen eine Bestandsaufnahme Ihrer bestehenden Beleuchtungsanlage durchgeführt wird. Anhand dieser wird entschieden, wie eine moderne Beleuchtung aussehen könnte und wie sich diese wirtschaftlich sinnvoll realisieren lässt.
Die Gemeinde Tensfeld schließt mit dem Anbieter einen Vertrag, über dessen Dauer die bisherigen Aufwendungen für Strom und Instandhaltung weiterhin gezahlt werden. Aus der Differenz zwischen diesen Aufwendungen und den realen Kosten finanziert der Anbieter die eingesetzte Investitionssumme.
Nach Ende der Vertragslaufzeit befindet sich die Gemeinde im Besitz der komplett modernisierten Beleuchtungsanlage und profitiert von den erheblich reduzierten Einsparungen aufgrund der modernen LEDs, ohne direkt investiert haben zu müssen.
Es werden ausschließlich hochwertige LED-Produkte namhafter Hersteller eingesetzt, agieren dabei aber vollkommen herstellerunabhängig.

Vorteile:

  • Kein Investitionsrisiko
  • Keine zusätzliche Belastung des Haushaltes
  • Sofortige Umstellung ohne Zeitverlust

Rechenbeispiel

100 Lampenköpfe Stückpreis ca. 400 €

100 * 400 = 40.000,00 €

Die Gemeinde Tensfeld zahlt die eingesparten Energiekosten für die Laufzeit des Vertrages an das Unternehmen. Der Durchschnittswert der laufenden Energiekosten von dem Jahr 2014 2016 belaufen sich auf ca. 4.500,00€hrlich. Bei einer angenommene Laufzeit von ca. 10 Jahren bildet sich ein Rückzahlungsbetrag von 45.000,00 €. Zusätzlich trägt die Gemeinde Tensfeld weiterhin die Instandhaltungskosten für die Erdkabel/Kurzschlüsse/Beschädigungen. Der Anbieter übernimmt die Instandhaltungskosten ab dem Sicherungskasten im Mast bis zum Lampenkopf, hier fallen keine weiteren Kosten an.

Daraus ergibt sich für die Gemeinde Tensfeld ein Betrag von ca. 4.500,00 € Betriebskosten + die anfallenden Instandhaltungskosten ca. 1.200,00 € vom Sicherungskasten nach unten ins Erdreich.

Demnach hat die Gemeinde Tensfeld Kosten i.H.v 5.700,00 € /a für die nächsten 9 Jahre fix.

10 Jahre = ca. 57.000,00 € Gesamtkosten aus Betrieb und Unterhaltung

 

Variante 2

Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Förderprogramm

Bezugnehmend auf das Rechenbeispiel der Variante 1 stellt sich folgende Situation dar.

Die Gemeinde Tensfeld würde das Straßenbeleuchtungsnetz auf neue Lampenköpfe umrüsten.

Bei einer Anzahl von ca. 100 Lampen würde ein Betrag von 40.000,00 €r die Gemeinde anfallen. Bei einer Förderung von 20 % bleibt ein Betrag von 32.000,00 € übrig, der zu Lasten der Gemeinde geht. Da sich durch das Umrüsten, auf die folgenden Jahren betrachtet, der Stromverbrauch verringert ist mit einer Ersparnis von ca. 2.000,00€ / jährlich für die Betriebskosten zu rechnen.  In dieser Ausführung sind die Kosten für die Unterhaltungsmaßnahmen nicht mit berücksichtigt. Die Investition würde sich nach einem Zeitraum ca. 16 Jahren amortisieren.

10 Jahre = ca. 48000,00 € Gesamtkosten aus Betrieb und Unterhaltung

Hinweis: Diese Variante ist straßenausbaubeitragspflichtig, sofern sich im Einzelfall für die Anlieger ein Vorteil durch eine verbesserte Beleuchtungssituation ergibt oder die vorhandene Beleuchtung abgängig und einer Erneuerung bedurfte.

 

Variante 3

Tausch der vorhandenen Leuchtmittel gegen LED Leuchtmittel.

Der Ausgangspunkt sind wie in Variante 1 beschrieben 100 Lampenpfe.  Ein Leuchtmittel kostet inkl. der Montage 58,00 €, so dass der Gesamtaufwand für den Tausch 5.800 € betragen würde. Da sich durch das Umrüsten, auf die folgenden Jahren betrachtet, der Stromverbrauch verringert, ist mit einer Ersparnis von ca. 2.000,00€ / jährlich bei den Betriebskosten zu rechnen.

Betrachtet man eine Zeitspanne von 10 Jahren ergäbe sich bei dieser Variante eine Ersparnis von ca. 20.000,00 €.

10 Jahre = ca. 22.000,00 € (ca. 5.800,00 € Energiekosten + 10.000,00 € r die Unterhaltung und 6.800,00 € Umrüstarbeiten.

 

Sachverhalt in Betracht zu ziehen, da die Lampenköpfe noch in einem sehr guten Zustand sind und voraussichtlich noch 10 Jahre in Betrieb bleiben können.

 

Es wird empfohlen, die Variante 3 in Betracht zu ziehen, da die Lampenköpfe noch in einem sehr guten Zustand sind und voraussichtlich noch 10 Jahre in Betrieb bleiben können. Es handelt sich somit bei der Variante 3 um die Wirtschaftlichste.

 

Hinweis:

In allen drei Varianten ist eine Preissteigerung (Stromlieferung) nicht berücksichtigt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es stehen für das Haushaltsjahr 2018 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung ge beschließen, welche der drei Varianten zur Ausführung gelangen soll. Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

 

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Anlage/n: