Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/055/06GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (06) 913.69_JA12
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
20.02.2018 
8. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Stocksee hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2012 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Stocksee schließt das Haushaltsjahr 2012 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.802,55 EUR ab. Damit ist das Jahresergebnis des Jahres 2012 deutlich defizitärer ausgefallen, als das Vorjahresergebnis. Dennoch wurde der planerische Fehlbetrag von 108.600,00 EUR erheblich unterschritten. Erwirtschaftete Fehlbeträge sind von der Gemeinde gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu decken. Diese erhöht sich durch die zwischenzeitlich von der Gemeindevertretung beschlossene Ergebnisverwendung des Jahres 2011 von bisher 37.685,54 EUR auf 50.921,02 EUR. Ein vollständiger Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2012 wäre somit möglich, die Ergebnisrücklage würde in der Folge auf 18.118,47 EUR absinken. Damit würde die Ergebnisrücklage den in § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik vorgeschriebenen Wert von 10% der Allgemeinen Rücklage unterschreiten und die Gemeinde wäre in der Folge gem. § 6 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik zu zusätzlichen Angaben der Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Haushaltsplanung verpflichtet.

 

Verwaltungsseitig wird dennoch ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2012 aus Mitteln der Ergebnisrücklage empfohlen, um keine Fehlbeträge in das Jahr 2013 vorzutragen. Vorgetragene Fehlbeträge können erst nach frühestens fünf Jahren aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden, siehe hierzu auch § 25 Abs. 4 GemHVO-Doppik.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 50.921,02 EUR auf 18.118,47 EUR. Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von 32.802,55 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a)   Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)   Die Gemeindevertretung beschießt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2012 in Höhe von 32.802,55 EUR aus Mitteln der Ergebnisrücklage.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Stocksee

Lagebericht zum 31.12.2012 der Gemeinde Stocksee

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2799 KB)      
Anlage 2 2 Bilanz GPA+KAB (929 KB)      
Anlage 3 3 Ergebnisrechnung (1840 KB)      
Anlage 4 4 Teilergebnisrechnung (3552 KB)      
Anlage 5 5 Finanzrechnung (349 KB)      
Anlage 6 6 Teilfinanzrechnung (5416 KB)      
Anlage 7 7 Anhang (5242 KB)      
Anlage 8 8 Anlagespiegel (1936 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 2-5 (950 KB)      
Anlage 10 10 Lagebericht (3570 KB)      
Stammbaum:
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