Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/031/10GV  

Betreff: Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet an der Gablonzer Straße (Standort der Einzelhandelsmärkte) nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße, südlich der Ricklinger Straße und östlich der Gablonzer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
01.02.2018 
24. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
22.02.2018 
31. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Sparkasse Südholstein beabsichtigt die Aufstellung einer Container-Filiale auf einem Teilstück der Stellplatzanlage des Famila-Marktes an der Gablonzer Straße. Hierzu ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 14 erforderlich.

 

Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB zur Anwendung kommen kann.

 

Derzeit ist im entsprechenden Teilbereich des Bebauungsplanes eine Stellplatzfläche festgesetzt. Um die Errichtung der Container-Filiale zu ermöglichen, wird durch die Änderung des Bebauungsplanes eine ausreichend große Baufläche festgesetzt. Gegebenenfalls ist für die zusätzliche Bebauung die derzeit auf 7.900 m² festgesetzte Grundfläche anzupassen.

 

Der Bauausschuss hatte in der Sitzung am 01.02.2018 den Planungsabsichten grundsätzlich zugestimmt und der Gemeindevertretung empfohlen, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

In einem Abstimmungsgespräch mit dem Planungsbüro und der Antragstellerin, an dem auch der Bürgermeister sowie der Bauausschussvorsitzende teilgenommen haben, wurden noch einige Änderungen hinsichtlich der Verfahrensdurchführung und des Geltungsbereichs besprochen. Damit das Verfahren möglichst zügig durchgeführt werden kann, ist  vorgesehen, dass die Gemeindevertretung bereits in der Sitzung am 22.02.2018 die Planentwürfe billigt und auch einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fasst. In dem Zusammenhang wurde auch der Geltungsbereich der Planung geändert. Die Planentwürfe sind als Anlage beigefügt. 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung sind von der Antragstellerin zu tragen. Eine entsprechende Erklärung der Antragstellerin liegt bereits vor.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den Bereich „südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße“ wird die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 aufgestellt. Der Geltungsbereich der Planung ist in dem nachfolgenden Lageplan (siehe Nr. 8) umgrenzt.

Mit der Planung verfolgt die Gemeinde den Zweck, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung zusätzlicher Geschäfts- und Bürogebäude, wie z.B. Kreditinstitute im Nahbereich der bestehenden Einzelhandelseinrichtungen, südlich der Ricklinger Straße zu schaffen.   

 

  1. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

  1. Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich „südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GSP (Gosch-Schreyer-Partner), Bad Oldesloe, durch die Vorhabenträgerin beauftragt werden.

 

  1. Die Bauleitplanung soll nur durchgeführt werden, wenn die Antragstellerin alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt.

 

  1. Geltungsbereich der Planung:

 

 

 

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Anlage/n:

 

Lageplan über die derzeitige Nutzungsstruktur und des beabsichtigten Bauvorhabens

Planentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)

Begründung

Skizze Außendarstellung Container

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zur 12. Änd. B-Plan 14 (496 KB)      
Anlage 2 2 Planzeichnung B-Plan 14-12.Änd_2018.02.15 (1143 KB)      
Anlage 3 3 Begründung B-Plan 14_12Änd_ (492 KB)      
Anlage 4 4 170705_ Kranz- SPK_Südholstein_Containerfiliale Trappenkamp 3D (650 KB)