Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/020/10GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 913.69_JA13
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
12.03.2018 
21. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Trappenkamp hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 5 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2013 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Trappenkamp schließt das Jahr 2013 mit einem deutlichen Fehlbetrag in Höhe von 421.331,70 € ab. Das Ergebnis ist damit wiederholt defizitärer als das Vorjahresergebnis, dennoch konnte die Gemeinde auch im Jahr 2013 den planerischen Fehlbetrag des Haushaltsjahres von ursprünglich 986.700,00 € um 565.368,30 € verbessern und das Haushaltsjahr positiver abschließen als geplant.

 

Der nunmehr erwirtschaftete Jahresfehlbetrag wird nicht in voller Höhe aus dem Bestand der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden können. Folgt die Gemeinde Trappenkamp der verwaltungsseitigen Empfehlung aus der VO2017/437/10GV, nach welcher der im Jahr 2012 erwirtschaftete Jahresfehlbetrag aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden sollte, so reduziert sich die Ergebnisrücklage auf einen Bestand von 45.322,95 €. In dieser Höhe ist ein Ausgleich des in 2013 erwirtschafteten Jahresfehlbetrages auf der Grundlage des § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik möglich, anschließend sinkt die Ergebnisrücklage auf einen Wert von 0,00 € ab. Die Auswirkungen bzgl. zusätzlicher Angaben und Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung wurden bereits in der VO2017/437/10GV erläutert.

 

Der nach dem möglichen Ausgleich aus den Mitteln der Ergebnisrücklage verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 376.008,75 € ist sodann gem. § 26 Abs. 4 Satz 1 GemHVO-Doppik auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Ein Ausgleich des Fehlbetrages aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage ist gem. § 26 Abs. 4 Satz 2 GemHVO-Doppik erst nach fünf Jahren möglich.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, den nach Umsetzung der VO2017/437/10GV verbleibenden Restbestand der Ergebnisrücklage zum teilweisen Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2013 zu verwenden, damit ein möglichst geringer Restfehlbetrag in das Folgejahr vorgetragen werden kann.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 45.322,95 € auf 0,00 €. Vortrag des verbleibenden Jahresfehlbetrages von 376.008,75 € in das Folgejahr.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a)     Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)   Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresfehlbetrag von 421.331,70 € durch  
Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage teilweise auszugleichen und den  verbleibenden Betrag von 376.008,75 € auf das Folgejahr vorzutragen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Trappenkamp

Lagebericht zum 31.12.2013 der Gemeinde Trappenkamp

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt (144 KB)      
Anlage 3 2 Bilanz (3895 KB)      
Anlage 5 3 Ergebnisrechnung (3400 KB)      
Anlage 6 4 Teilergebnisrechnung (7792 KB)      
Anlage 7 5 Finanzrechnung (3101 KB)      
Anlage 8 6 Teilfinanzrechnung (13854 KB)      
Anlage 2 7 Anhang (7669 KB)      
Anlage 10 8 Anlagespiegel_Teil I (3730 KB)      
Anlage 11 9 Anlagespiegel_Teil II (3689 KB)      
Anlage 12 10 Anlagespiegel_Teil III (3094 KB)      
Anlage 13 11 Anhang_Anlagen 2-5 (1351 KB)      
Anlage 4 12 Lagebericht (5708 KB)      
Stammbaum:
VO/2018/020/10GV   Prüfung des Jahresabschlusses 2013   20-1.1 Finanzen   Vorlage
VO/2018/020/10GV-1   Prüfung des Jahresabschlusses 2013   20-1.1 Finanzen   Vorlage