Vorlage - VO/2018/013/08GV
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der amtsangehörigen Gemeinden nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen entsprechen.
Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tensfeld ist vom 01.12.1990 (s. Anlage). Mit Beschluss vom 01.04.2009 wurden die Ziffern 2.1 und 2.2 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung bereits außer Kraft gesetzt. Hintergrund für das Außerkraftsetzen war, dass an Stelle der dort aufgeführten Wertgrenzen, die nach der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge angewandt werden.
Da die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tensfeld lediglich Regelungen enthält bzw. enthalten soll, die ohnehin Ihnhalt des geltenden Vergaberechts sind, kann auf den Bestand der eigenen Verordnung verzichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tensfeld beschließt, die Ausschreibungs- und Vergabeordnung vom 01.12.1990 mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Anlage/n:
Ausschreibungs- und Vergabeordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ausschreibungs- und Vergabeordnung (442 KB) |