Vorlage - VO/2018/011/06GV
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungs- und Vergabeordnungen der amtsangehörigen Gemeinden nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen entsprechen.
Die Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Gemeinde Stocksee ist vom 21.12.1990 (s. Anlage). Mit Beschluss vom 23.04.2009 wurden die Ziffern 2.1 und 2.2 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung bereits außer Kraft gesetzt. Hintergrund für das Außerkraftsetzen war, dass an Stelle der dort aufgeführten Wertgrenzen, die nach der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge angewandt werden.
Da die Auschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Stocksee lediglich Regelungen enthält bzw. enthalten soll, die ohnehin Inhalt des geltenden Vergaberechts sind, kann auf den Bestand der eigenen Verordnung verzichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stocksee hebt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung vom 21.12.1990 auf.
Anlage/n:
Ausschreibungs- und Vergabeordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ausschreibungs-und Vergabeordnung (442 KB) |