Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/006/10GV  

Betreff: Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und seiner Stellvertretung der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:11-3, 10 131.17_3/4
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
22.02.2018 
31. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Es ist davon auszugehen, dass die Freiwillige Feuerwehr Trappenkamp in ihrer Jahreshauptversammlung am 09.02.2018 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Trappenkamp den Gemeindewehrführer und seine Stellvertreter wählen wird / gewählt hat. Es ist, letztlich abhängig von den tatsächlichen Wahlen, davon auszugehen, dass Herr Marco Dorwo zum Gemeindewehrführer und Herr Dirk Mierau, sowie Sven Karnatz zu seinen Stellvertretern gewählt werden.

Die Wahlvorschläge wurden insgesamt form- und fristgerecht bei dem Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp eingereicht und Gründe in der Person der Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.

Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird grundsätzlich, abhängig von den tatsächlichen Wahlen und dem vorherigen Beschluss (siehe Tagesordnung) zum Einsatz eines zweiten Stellvertreters, vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes, der Wahl des Gemeindewehrführers und seiner Stellvertreter zuzustimmen.

Weil der Gemeindewehrführer und seine Stellvertreter gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen sind, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunden der Gewählten auszuhändigen.

Aufgrund des zeitlichen Ablauf (Einladungsfrist etc.), wurde die Vorlage bereits vor der eigentlichen Wahl auf der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr gefertigt. Unter Umständen wäre auf der heutigen Sitzung über etwaige Änderungen zu informieren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers und seiner Stellvertretung vom 09.02.2018 zu.

Zum Gemeindewehrführer wurde der bisherige Wehrführer Herr Marco Dorwo und zu seinen Stellvertretern wurden der ebenfalls bisherige Stellvertreter Herr Dirk Mierau und neu Sven Karnatz gewählt.

 

Der Gemeindewehrführer und seine Stellvertreter werden für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

 

 

 

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Anlage/n: