Vorlage - VO/2017/185/02GV-1
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Sachverhalt:
Die Gemeinde möchte zur Deckung des Baulandbedarfs ein Wohnbaugebiet entwickeln und dafür in einem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung am 30.03./13.07.2017 gefasst. Der Bebauungsplan wird nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde am 28.06.2017 durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.07.2017 zur Stellungnahme aufgefordert.
Eine Übersicht der daraufhin eingegangenen Stellungnahmen und deren weitere Berücksichtigung im Verfahren bitte ich dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen hat das Planungsbüro einen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 22 und eine Begründung dazu erstellt. Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Mit dem nun zu fassenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt. Der Entwurf wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben und zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit nach ortsüblicher Bekanntmachung zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt sowie auf der Homepage des Amtes und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht.
Der Bauausschuss ist nach der Hauptsatzung ermächtigt, die verfahrensleitenden Beschlüsse, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses, zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
1. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat der Bauausschuss mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Nördlich Kornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt:
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Anlage/n:
Abwägungsprotokoll
Entwurf B-Plan 22
Zeichenerklärungen
Text (Teil B)
Begründung
Untersuchung Grabhügel
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