Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/437/10GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 913.69_JA12
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
12.03.2018 
21. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Trappenkamp hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 5 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2012 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Trappenkamp schließt das Jahr 2012 mit einem deutlichen Fehlbetrag in Höhe von 218.250,23 € ab. Dieses Ergebnis ist in erheblichem Maße defizitärer als das Vorjahresergebnis, dennoch konnte die Gemeinde den planerischen Fehlbetrag des Haushaltsjahres von ursprünglich 500.400,00 € um 312.016,79 € verbessern.

 

Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Die Ergebnisrücklage würde in diesem Fall von bisher 263.573,18 € um 218.250,23 € auf zukünftig 45.322,95 € absinken und sodann prozentual nur noch 1,25% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Die in § 25 Abs.3 GemHVO-Doppik vorgeschriebene Mindestgrenze von 10 % wäre damit nicht eingehalten. Die Gemeinde ist damit verpflichtet, zusätzliche Angaben zur Haushaltskonsolidierung gem. § 6 Abs.1 Nr.8 GemHVO-Doppik im Rahmen der Haushaltsplanung zu machen. Da diese Angaben und Übersichten in den Vorberichten der Gemeinde Trappenkamp bereits verarbeitet  sind, wird diese Vorgabe bereits erfüllt.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag 2012 aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dies bietet der Gemeinde Trappenkamp die Möglichkeit, aus dem Jahr 2012 keine zusätzlichen Fehlbeträge in das Folgejahr vorzutragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 263.573,18 € auf 45.322,95 € aufgrund des Ausgleichs des Jahresfehlbetrages von 218.250,23 €.

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)      Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresfehlbetrag von 218.250,23 € durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Trappenkamp

Lagebericht zum 31.12.2012 der Gemeinde Trappenkamp

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 12 1 Deckblatt (74 KB)      
Anlage 1 2 Bilanz (3753 KB)      
Anlage 2 3 Ergebnisrechnung (3327 KB)      
Anlage 3 4 Teilergebnisrechnung (6296 KB)      
Anlage 4 5 Finanzrechnung (551 KB)      
Anlage 5 6 Teilfinanzrechnung (7999 KB)      
Anlage 10 7 Anhang (8586 KB)      
Anlage 6 8 Anlagespiegel - Teil I (6914 KB)      
Anlage 7 9 Anlagespiegel - Teil II (7815 KB)      
Anlage 8 10 Anlagespiegel - Teil III (5395 KB)      
Anlage 9 11 Anhang - Anlagen 2-5 (1184 KB)      
Anlage 11 12 Lagebericht (5355 KB)      
Stammbaum:
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VO/2017/437/10GV-1   Prüfung des Jahresabschlusses 2012   20-1.1 Finanzen   Vorlage