Vorlage - VO/2017/407/03GV
|
|
Sachverhalt:
Hinsichtlich der Erhebung der Grundgebühr ist eine Änderung der Satzung erforderlich. Bisher wurde die Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler erhoben. Nach EU-Richtlinien ist diese nun nach dem Dauerdurchfluss (Q3) zu erheben. Die bisher eingebauten Zähler behalten jedoch ihre Zulassung und Eichgültigkeit. Für die Übergangszeit bis zur ausschließlichen Nutzung von Wasserzählern, die dem neuen Standard entsprechen, sollte die Gebührensatzung daher die Möglichkeit vorsehen, die Grundgebühr sowohl nach dem Nenndurchfluss (QN) als auch nach dem Dauerdurchfluss (Q3) berechnen zu können. Die in der Satzung aufgeführten Werte für Wasserzähler mit Dauerdurchfluss entsprechen den bisher nach Nenndurchfluss angegebenen Werten. Eine Änderung in der Höhe der Grundgebühr erfolgt nicht.
Finanzielle Auswirkungen: ./.
Beschlussvorschlag:
Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Der Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung der Gemeinde Damsdorf vom 05.12.2013 wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
Anlage/n:
Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Damsdorf vom 05.12.2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | I.NachtragssatzungDA (16 KB) |