Vorlage - VO/2017/393/03GV
|
|
Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Damsdorf hat in ihrer Mitgliederversammlung am 17.11.2017, nach dem Rücktritt des bisherigen Gemeindewehrführers Marco Tralau, gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes den Gemeindewehrführer neu gewählt. Neuer Gemeindewehrführer ist der bisherige Stellvertreter, Herr Stephan Burgdorf. Dieser hat zuletzt das Amt des Wehrführers „geschäftsführend“ wahrgenommen. Nach dem Brandschutzgesetz ist jedoch grundsätzlich binnen drei Monaten, nach dem Rücktritt des Wehrführers, ein neuer Wehrführer zu wählen. Dieses ist nun geschehen.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht beim Bürgermeister der Gemeinde Damsdorf eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt. Grundsätzlich sollte Herr Burgdorf auch bereits allen bekannt sein.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes, der Wahl des Gemeindewehrführers zuzustimmen.
Es ist vorgesehen, die Ernennungsurkunde an den Gewählten in dieser Sitzung der Gemeindevertretung auszuhändigen, weil der Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des neuen Wehrführers, Herrn Stephan Burgdorf, vom 17.11.2017 zu. Der Gemeindewehrführer wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n:
Ernennungsurkunde