Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/379/10GV  

Betreff: Entschädigungszahlung Wehrführung Freiwillige Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:11-3, 10 131.241_2
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
09.11.2017 
29. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt hat in seinem letzten Prüfungsbericht der Gemeinde vorgeschlagen, dass diese über die Höhe der Entschädigungszahlung an die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr berät.

 

Im Zuge des Beitritts der Gemeinde Trappenkamp zum heutigen Amt Bornhöved im Jahr 2008 wurde bei der Kreisverwaltung Segeberg ein Antrag gestellt, dass die Höhe der Entschädigungszahlungen auf dem damaligen Niveau eingefroren werden. Dieses unter dem Aspekt, dass nach der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren für die Wehrführung, bei einer Einwohnerzahl zum damaligen Zeitpunkt von bis zu 5.000 und heute bis zu 7.500, die einem Amt angehörig sind, die Entschädigungszahlungen abgesenkt werden müsste. Diesem Antrag wurde zugestimmt.

 

Nach nunmehr fast 10 Jahren Amtsangehörigkeit bittet das Gemeindeprüfungsamt die Gemeinde die Zahlungen zu überdenken. Eine ausdrückliche Aufforderung zur Änderung ist jedoch nicht ausgesprochen worden.

 

Derzeit erhält der Wehrführer eine Entschädigungszahlung in Höhe von 159,00 € zzgl. 9,00 € Kleidergeld. Nach der Entschädigungsverordnung würden diesem jedoch lediglich 126,67 € zzgl. Kleidergeld zustehen. Mithin ein Unterschiedsbetrag von 32,33 € monatlich. Entsprechendes gilt dann für den stellvertretenden Wehrführer, welcher derzeit 79,50 € statt 63,34 € erhält.

 

Die Gemeinde soll daher darüber beraten und entscheiden, ob die Zahlungen in bisheriger Höhe weitergezahlt werden, oder unter Umständen zukünftig auf das Niveau der Entschädigungsverordnung angepasst wird. Aufgrund der anstehenden Neuwahlen Anfang 2018 würde sich eine eventuelle Anpassung zu diesem Zeitpunkt anbieten.

 

In ersten Beratungen im Feuerwehrgespräch am 19.10.2017 wurde sich ablehnend gegenüber der Anpassung / Absenkung geäußert.

 

Eine endgültige Entscheidung hat jedoch die Gemeindevertretung zu treffen.

 

Es sei hier (verwaltungsseitig) zu beachten, dass die Einsätze und Aufgaben der Feuerwehr, auch in Anbetracht der übertragenen Aufgaben, First Responder, Gefahrguterkundungstrupp und einer zukünftigen Aufgabenstellung im Zuge der Anschaffung der Drehleiter, sowie der Neubauten, u.a. Neubaugebiet und betreutes Wohnen, nicht weniger werden. Auch wenn derartige Aufgaben vermutlich bereits bei der Bemessung der Entschädigungszahlungen in der derzeitigen Einwohnerkategorie der Entschädigungsverordnung zugrunde gelegt werden, so sei hier darüber nachzudenken, ob eine Herabstufung der Entschädigungszahlung, trotz zukünftig vermutlich steigender Einwohnerzahlen und nicht weniger werdenden Aufgaben und Einsätzen, gerecht fertigt sei. An der gesamten Verantwortung und den Aufgaben hat sich keine Veränderung ergeben.

 

Die Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind zu beachten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehrzahlungen von jährlich 581,88 €

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Es erfolgt verwaltungsseitig kein Beschlussvorschlag.

 

 

 

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