Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/344/01Amt  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (01) 913.69_00 JA11
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
20.11.2017 
9. Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
28.11.2017 
17. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Das Amt Bornhöved hat in der Sitzung des Amtsausschusses am 17.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend des für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrechtes zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Nach § 18 der Amtsordnung (AO) sind für die Haushaltsführung des Amtes die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend anzuwenden. Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. §§ 10, 18 AO i. V. m. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch den Amtsausschuss. Gem. § 8 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung des Amtes Bornhöved ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der AO i. V. m. der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es dem Amtsausschuss gem. §§ 10, 18 AO i. V. m. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Amt Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2011 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 58.177,50 EUR ab. Aufgrund des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zum 31.12.2010 in Höhe von 2.885.783,97 EUR wird empfohlen, diesen durch Verwendung des Jahresüberschusses entsprechend der Regelung des § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik insoweit auszugleichen und auf 2.827.606,47 EUR zu reduzieren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages von 2.885.783,97 EUR um 58.177,50 EUR auf nunmehr 2.827.606,47 EUR.

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 geprüft und empfiehlt dem Amtsausschuss vorbehaltlich etwaiger Belegprüfungen und den sich daraus ergebenden Änderungen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

b)      Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Verwendung des Jahresüberschusses von 58.177,50 EUR zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages auf 2.827.606,47 EUR.

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2011 des Amtes Bornhöved

Lagebericht 2011 des Amtes Bornhöved

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA11_Bilanz (3245 KB)      
Anlage 2 2 JA11_Ergebnisrechnung und Teilrechnungen (3638 KB)      
Anlage 3 3 JA11_Finanzrechnung und Teilrechnungen (4850 KB)      
Anlage 4 4 JA11_Anhang_Teil 1 (5384 KB)      
Anlage 5 5 JA11_Anhang_Teil 2 (8662 KB)      
Anlage 6 6 JA11_Anhang_Teil 3 (861 KB)      
Anlage 7 7 Lagebericht_2011 (3589 KB)