Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/335/03GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (03) 913.69_00 JA11
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Vorberatung
19.10.2017 
6. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Damsdorf hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 14.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2011 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Damsdorf schließt das Haushaltsjahr 2011 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 54.872,47 EUR ab. Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen, aufgrund der Regelungskonstellation darf nur in atypischen Ausnahmefällen von dieser Regelung abgewichen werden. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag durch Mittel der Ergebnisrücklage auszugleichen. Diese reduziert sich in Folge des Ausgleichs von 88.814,11 EUR auf 33.941,64 EUR.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 88.814,11 EUR auf 33.941,64 EUR aufgrund des Ausgleichs des Jahresfehlbetrages von 54.872,47 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 geprüft und empfiehlt der Gemeindevertretung vorbehaltlich etwaiger Belegprüfungen und den sich daraus ergebenden Änderungen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

b)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 54.872,47 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu beschließen.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Damsdorf

Lagebericht 2011 der Gemeinde Damsdorf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA11_Bilanz (2181 KB)      
Anlage 2 2 JA11_Ergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen (1694 KB)      
Anlage 3 3 JA11_Finanzrechnung und Teilfinanzrechnungen (3903 KB)      
Anlage 4 4 JA11_Anhang_Teil 1 (525 KB)      
Anlage 5 5 JA11_Anhang_Teil 2 (7066 KB)      
Anlage 6 6 JA11_Anhang_Teil 3 (985 KB)      
Anlage 7 7 Lagebericht_2011 (471 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/335/03GV   Prüfung des Jahresabschlusses 2011   20-1.1 Finanzen   Vorlage
VO/2017/335/03GV-1   Prüfung des Jahresabschlusses 2011   20-1.1 Finanzen   Vorlage