Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/293/10GV  

Betreff: Erlass einer IV. Nachtragssatzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Patrick Ballnus
Federführend:20-6 Finanzen Bearbeiter/-in: Ballnus, Patrick
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
25.09.2017 
19. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
12.10.2017 
28. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Trappenkamp erhebt für die Reinigung der Straßen eine Straßenreinigungsgebühr. Die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr ist in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.

In § 6 Absatz 2 Satz 2 der Straßenreinigungsgebührensatzung ist geregelt, falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für weniger als einen Monat eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.

Zur Zeit gibt es aber keine Regelungen was passiert, wenn die Reinigung aus zwingenden Gründen für länger als einen Monat eingestellt wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn in einer Straße eine Straßenausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Um diese Gesetzeslücke zu schließen, wird der Gemeindevertretung empfohlen die IV. Nachtragssatzung zu beschließen.

Da in der Gemeinde Trappenkamp im Jahr 2017 Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt wurden, wird empfohlen die IV. Nachtragssatzung rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten zu lassen. Nach § 2 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) kann eine Satzung mit rückwirkender Kraft auch dann erlassen werden, wenn sie eine die gleiche oder eine gleichartige Abgabe enthaltende Regelung ohne Rücksicht auf deren Rechtswirksamkeit ausdrücklich ersetzt. Die Rückwirkung kann bis zu dem Zeitpunkt ausgedehnt werden, zu dem die ersetzte Satzung in Kraft getreten war oder in Kraft treten sollte. Durch die rückwirkend erlassene Satzung dürfen Abgabenpflichtige nicht ungünstiger gestellt werden als nach der bisherigen Satzung. Da in der gültigen Satzung keine Regelungen hierzu getroffen wurde, werden die Abgabenpflichtigen nicht schlechter gestellt als vorher.

Um zu verhindern, dass Abgabenpflichtige auch noch Jahre nach Beendigung einer Ausbaumaßnahme die Rückerstattung der Straßenreinigungsgebühr fordern, wird vorgeschlagen in die Satzung mit aufzunehmen, dass die Rückererstattung nur auf Antrag erfolgt und der Antrag innerhalb eines Monats nach Wegfall der Reinigungsunterbrechung zu stellen ist.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Unterschiedlich je nach Dauer der Ausbaumahme und wie viele Grundstücke der Straße anliegen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte IV. Nachtragssatzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

IV. Nachtragssatzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10 659.042 IV. Nachtragssatzung Straßenreinigungsgebühr Trappenkamp (7 KB)