Vorlage - VO/2017/291/03GV
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Sachverhalt:
In der Gemeinde Damsdorf werden zur Zeit keine Hundesteuermarken für die angemeldeten Hunde ausgegeben. Um eine bessere Kontrollfunktion über die angemeldeten Hunde zu haben und damit es für die Hundehalterinnen und Hundehalter zukünftig bei Besuchen in auswärtigen Gemeinden keine Probleme mehr gibt, wird der Gemeindevertretung empfohlen für die angemeldeten Hunde an alle Hundehalterinnen und Hundehalter Hundesteuermarken auszugeben. Die Hundesteuermarken sind dann immer mitzuführen. Bei Abmeldung des Hundes sind die Hundesteuermarken immer abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Gemeinde Damsdorf sind zur Zeit 34 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Um ein paar Hundesteuermarken für neu angemeldete Hunde ausgeben zu können, müssten ca. 50 Hundesteuermarken beschafft werden. Durch die bessere Kontrollfunktion ist zu erwarten, dass bisher nicht gemeldete Hunde zukünftig angemeldet werden. Bei der geringfügigen Zahl von Hunden und einer zweijährigen Ausgabe der Marken wird der Haushalt nicht besonders belastet. Für die Gemeinde würden alle zwei Jahre Kosten in Höhe von ca. 70,00 € anfallen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der als Entwurf beigefügten IV. Nachtragssatzung.
Anlage/n:
IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 03 020.051 IV. Nachtragssatzung Damsdorf (64 KB) |