Vorlage - VO/2017/268/10GV
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Sachverhalt:
Für die Gemeinde Trappenkamp ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung sowie eines Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 95b Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) erforderlich geworden, weil durch den geplanten Erwerb des Sparkassengebäudes am Markt und des dazugehörigen Grundstücks in erheblichem Umfang zusätzliche Auszahlungen geleistet werden müssen.
Ergebnisplan:
Der Ergebnishaushalt weist in der Nachtragsplanung einen Jahresfehlbetrag von 179.300 EUR aus. Damit schließt der Nachtragshaushalt um 213.600 EUR besser ab als der ursprüngliche Haushalt des Jahres 2017. Dabei belaufen sich die Gesamterträge auf insgesamt 8.876.500 EUR und verbessern sich gegenüber der Ursprungsplanung mit 8.499.700 EUR um 376.800 EUR. Die Gesamtaufwendungen sind nunmehr mit 9.055.800 EUR geplant und erhöhen sich damit im Vergleich zur ursprünglichen Planung mit 8.892.600 EUR um 163.200 EUR.
Wesentliche Einzelveränderungen sind u. a. die erheblich höheren Gewerbesteuererträge (+260.000 EUR) sowie die deutlich höheren Benutzungsgebühren der Abwasserbeseitigung (+79.100 EUR) auf der Ertragsseite sowie die höhere Gewerbesteuerumlage (-51.200 EUR) und die höheren Betriebsaufwendungen für die Klärschlammentsorgung (-45.000 EUR) auf der Aufwandsseite.
Finanzplan:
Im Finanzhaushalt wird eine Minderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von 661.800 EUR ausgewiesen, der Finanzhaushalt verbessert sich somit gegenüber der bisherigen Planung um 213.600 EUR. Im konsumtiven Finanzhaushalt beläuft sich der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.466.500 EUR und liegt damit um 376.800 EUR über dem bisherigen Haushalt (= 8.089.700 EUR). Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 8.322.100 EUR und liegen damit um 163.200 EUR über dem bisherigen Haushalt (= 8.158.900 EUR). Im investiven Bereich des Finanzhaushalts beträgt der Gesamtbetrag der Einzahlungen 6.104.900 EUR und liegt damit um 439.100 EUR über dem bisherigen Haushalt (= 5.665.600 EUR). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen erhöht sich gegenüber dem bisherigen Haushalt ebenfalls um 439.100 EUR von 6.471.800 EUR auf 6.910.900 EUR. Exklusive der Ein- und Auszahlungen für die Finanzierungstätigkeit weist der Saldo aus Investitionstätigkeit nunmehr eine Verbesserung um 1.282.400 EUR aus.
Für die Veränderungen im investiven Finanzhaushalt sind auf der Einzahlungsseite insbesondere die deutlich höheren Kaufpreiszahlungen für die Grundstücksverkäufe der B-Pläne 21 und 22 (+631.000 EUR) und die geplanten Beitragszahlungen der Erschließungsbeiträge B-Plan 22 (+635.900 EUR) prägend, hinzu kommen weitere Einzahlungen aus Ausbaubeiträgen in Höhe von +493.100 EUR.
Im Auszahlungsbereich sticht der Erwerb des Sparkassengebäudes hervor, welcher mit Gesamtauszahlungen für Kaufpreis, Maklerkosten, Grunderwerbsteuer und Notarkosten von insgesamt -692.200 EUR eingeplant ist und erlassbegründend für den Nachtragshaushalt ist. Weitere Veränderungen ergeben sich insbesondere durch zahlreiche nicht realisierte Baumaßnahmen mit Gesamteinsparungen von +487.800 EUR und der zu planenden Auszahlung eines durch städtebaulichen Vertrag geregelten Nachteilsausgleichs in Höhe von -100.000 EUR.
Durch den nunmehr veränderten Saldo aus Investitionstätigkeit reduziert sich der Kredit-bedarf bzw. die Kreditobergrenze -1.282.400 EUR von ursprünglich 3.691.800 EUR auf 2.409.400 EUR.
Stellenplan:
Im Stellenplan wurde die lfd. Nr. 28 für die Kursleiter/innen der offenen Ganztagsschule der Grundschule um 0,5 Stellen auf insgesamt dann 3,0 Stellen angehoben. Weiterhin wurde eine neue Stelle für die Kursleiter/innen der Richard-Hallmann-Schule unter der lfd. 29 mit insgesamt 1,5 Stellen eingefügt.
Alle weiteren Änderungen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich wie im Sachverhalt dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der I. Nachtrags-haushaltssatzung 2017 mit dem Ergebnis-, dem Finanz- und dem Stellenplan in vorliegender Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen. Die Kreditobergrenze wird in Höhe des Saldos aus der Investitionstätigkeit angepasst. Des Weiteren wird die Kämmerei ermächtigt, im Zuge der endgültigen Planung notwendige Anpassungen vorzunehmen (z. B. Amtsumlage).
Anlage/n:
Veränderungsliste
NachtragsErgebnis- und Nachtragsfinanzplan
Vorbericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Veränderungsliste Nachtrag (308 KB) | ||||
2 | Ergebnisplan (922 KB) | ||||
3 | Finanzplan (1462 KB) | ||||
4 | Vorbericht (753 KB) |