Vorlage - VO/2017/266/05GV
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Sachverhalt:
Ab 01.09.2017 wird die Kindertagesstätte ihren Betrieb aufnehmen/ hat sie den Betrieb aufgenommen.
Gem. § 18 KiTaG ist bei zwei oder mehreren Vormittagsgruppen ein paritätisch besetzter Beirat aus Mitgliedern der Elternvertretung, der pädagogischen Kräfte, des Trägers und der Standortgemeinde zu besetzen. In Schmalensee soll vorerst eine altersgemischte Gruppe ganztags betreut werden. Die Besetzung eines Beirats ist demnach nicht zwingend erforderlich – wird aber als zweckmäßig erachtet.
Dieser wirkt u.a. bei
- der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel
- der Aufstellung von Stellenplänen
- der Festsetzung von Öffnungszeiten
- der Festsetzung der Elternbeiträge und
- der Festlegung des Aufnahmeverfahrens
mit und dient der Interessenvertretung.
Dessen Stellungnahmen sollen vom Träger in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Zwei Vertreter/innen der Gemeinde Schmalensee, die auch bürgerliche Ausschussmitglieder sein können, sind zu bestimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Anlage/n