Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/243/08GV  

Betreff: Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung Uns Huus
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Bianca SchrickelAktenzeichen:21-4.1/08.761.41
Federführend:21-4.1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schrickel, Bianca
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
18.12.2017 
18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 17. Mai 2017 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld die Nutzungs- und Gebührensatzung für das Dorfhaus „Uns Huus“ in der Gemeinde Tensfeld beschlossen. Dabei war im Entwurf der § 2 Abs. 3 unvollständig, weil das Wort „gilt“ fehlte.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die anliegende Nachtragssatzung zu beschließen, die die Änderung des § 2 Abs. 3 zum Inhalt hat.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung Uns Huus der Gemeinde Tensfeld.

 

 


Anlage/n:

1. Nachtragssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtragssatzung Nutzungs- und Gebührenordnung (184 KB)