Vorlage - VO/2017/243/08GV
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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 17. Mai 2017 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld die Nutzungs- und Gebührensatzung für das Dorfhaus „Uns Huus“ in der Gemeinde Tensfeld beschlossen. Dabei war im Entwurf der § 2 Abs. 3 unvollständig, weil das Wort „gilt“ fehlte.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die anliegende Nachtragssatzung zu beschließen, die die Änderung des § 2 Abs. 3 zum Inhalt hat.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung Uns Huus der Gemeinde Tensfeld.
Anlage/n:
1. Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtragssatzung Nutzungs- und Gebührenordnung (184 KB) |