Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/236/10GV  

Betreff: Antrag auf Anordung einer Spielstraße im Glashüttenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jan Gintel
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Gintel, Jan Paul
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
07.09.2017 
23. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
09.11.2017 
29. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs setzt voraus, dass dieser durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen des Straßenbaulastträgers überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen hat. Die mit diesen Verkehrszeichen erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies kann u. a. dadurch erreicht werden, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen unterscheidet. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Darüber hinaus soll allerdings auch noch der Parkraumbedarf in angemessener Weise berücksichtigt werden.

 

Die Möglichkeit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs für den Glashüttenweg wird grundsätzlich gesehen. Ein baulich von der Fahrbahn getrennter Gehweg ist nicht vorhanden. Die Straße ist nicht übermäßig lang und die Fahrbahnbreite auch nicht übermäßig breit. Darüber hinaus ist eine angemessene Anzahl von Parkmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner auf deren Grundstücken vorhanden. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung darf Zeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Die Parkflächenmarkierung kann auch durch Pflasterwechsel erfolgen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Verkehrszeichen, ca. 500 € brutto.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

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Anlage/n: