Vorlage - VO/2017/216/02GV
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr benötigt Ersatz, für das in die Jahre gekommene hydraulische Rettungsgerät (Schere und Spreizer).
Die notwendigen Mittel sind im Haushalt bereits eingeplant. Ein entsprechender Förderantrag beim Kreis Segeberg, auch zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, wurde bereits grundsätzlich bewilligt. Die genauen Förderbestimmungen erfolgen später.
Nach den neuen allgemeinen Förderrichtlinien, wird ein Rettungssatz grundsätzlich mit einer Summe von bis zu 20.000,00 € zu 30 % gefördert.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Mittel sind unter 126000.07000 eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung und Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter und ermächtigt den Bürgermeister, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.