Vorlage - VO/2017/199/10GV
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Sachverhalt:
Am 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt.
Für die zwei zu bildenden Wahlvorstände werden insgesamt mindestens 16 Personen
(je acht pro Wahlvorstand) benötigt. Hierunter sind jeweils ein Vorsteher und ein Stellvertreter, sowie ein Schriftführer und ein Stellvertreter zu bestimmen.
Es wird um entsprechende Vorschläge aus dem Kreis der Wahlberechtigten (ab 18. Jahren) gebeten.
Ein förmlicher Beschluss ist nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Die Kosten werden vom Amt als Gemeindewahlbehörde getragen.