Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/185/02GV  

Betreff: a) Vorstellung und Genehmigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet "westlich des Einzelhandelszentrums, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel und
b)Beschluss über die Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.41_22/
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
28.06.2017 
20. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
18.07.2017 
23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

a) Vorstellung und Genehmigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet "westlich des Einzelhandelszentrums, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel:

 

Die Gemeindevertretung hat am 30.03.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das o.a. Gebiet gefasst. Mit der Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.

 

Zur Beratung in den gemeindlichen Gremien hat das von der Gemeinde mit den Planungsleistungen beauftragte Büro für Bauleitplanung einen Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.

 

b)Beschluss über die Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Im Bundesgesetzblatt 2017, Teil I, Nr. 25, ausgegeben am 12. Mai 2017, wird das 'Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt' vom 04. Mai 2017 verkündet, das am Tage nach der Verkündung, also am 13. Mai 2017, in Kraft getreten ist.

 

 

 

 

Mit diesem Gesetz wird in das Baugesetzbuch folgender § 13 b eingefügt:

 

§ 13 b

 

Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

 

Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13 a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

Nach der Bundestagsdrucksache 18/10942 kommen als 'im Zusammenhang bebaute Ortsteile' sowohl Flächen nach § 34 BauGB (nicht überplante, im Zusammenhang bebaute Ortsteile) in Betracht, als auch bebaute Flächen, die nach § 30 Absatz 1 oder 2 BauGB (Flächen innerhalb qualifizierter oder vorhabenbezogener Bebauungspläne) zu beurteilen sind.

 

Für die Anwendung von § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB gelten folgende Tatbestandsvoraussetzungen:

 

-die im B-Plan ausgewiesene Grundfläche (GR) muss weniger als 10.000 m² betragen;

-es muss die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden;

-das Plangebiet muss sich an den bebauten Ortszusammenhang anschließen;

-es darf kein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Aufstellung weiterer Bebauungspläne vorliegen;

-der Bebauungsplan darf keine Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen;

-die Erhaltungsziele von FFH- oder Vogelschutzgebieten dürfen nicht beeinträchtigt werden.

 

Im Ergebnis erfüllt der Bebauungsplan Nr. 22 sämtliche dieser Tatbestandsvoraussetzungen, so dass für das geplante Wohngebiet westlich des Nahversorgungszentrums das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB angewendet werden kann.

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Ferner ist in § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB geregelt, dass Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig sind. Ein naturschutzfachlicher Ausgleich für die durch den Bauleitplan vorbereiteten Flächen-versiegelungen ist somit nicht erforderlich.

 

Die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens eröffnet nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zudem die Möglichkeit, von den frühzeitigen Unterrichtungen und Erörterungen sowohl der Öffentlichkeit, als auch der Träger öffentlicher Belange abzusehen. Von dieser Möglichkeit sollte allerdings kein Gebrauch gemacht werden, um eine umfassende Information und Beteiligungsmöglichkeit zu gewährleisten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Die Ziffer 1 des Aufstellungsbeschlusses erhält folgende Fassung:

 

Für das Gebiet westlich des Einzelhandelszentrums, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel wird der Bebauungsplan Nr. 22 'Wohngebiet westlich des Nahversorgungszentrums' im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verbesserung des Angebotes zur Deckung des örtlichen und regionalen Wohnraumbedarfs.

 

Die übrigen Ziffern des von der Gemeindevertretung gefassten Aufstellungsbeschlusses gelten unverändert fort.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

2. Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung werden – ggf. mit folgenden Änderungen - gebilligt. Die Öffentlichkeit wurde vor der Sitzung Bauausschusses über die Inhalte und Ziele der Planung sowie deren Auswirkungen informiert (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen ebenfalls unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme   aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).

 

 

 


Anlage/n:

Vorentwurf Planzeichnung B-Plan 22

Zeichenerklärungen 1 und 2

Vorentwurf Text Teil B

Vorentwurf Begründung

Übersicht Regelungsmöglichkeiten

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bornhöved_BPL-22 A3_M1250 (271 KB)      
Anlage 2 2 Bornhöved_BPL-22 Zeichenerklärung1 (92 KB)      
Anlage 3 3 Bornhöved_BPL-22 Zeichenerklärung2 (103 KB)      
Anlage 4 4 Text-TeilB (48 KB)      
Anlage 5 5 Begründung_BPL-22-neu (493 KB)      
Anlage 6 6 Regelungsmöglichkeiten (10 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/185/02GV   a) Vorstellung und Genehmigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet "westlich des Einzelhandelszentrums, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel und b)Beschluss über die Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB   21-1 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2017/185/02GV-1   Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "Nördlich Kornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   21-1 Bauen und Planen   Vorlage