Vorlage - VO/2017/142/08GV
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Sachverhalt:
Der Bürgermeisterin liegt ein Antrag der Firma S. vor, den in dem nachfolgenden Lageplan farblich hervorgehobenen Weg mit Boden oder Torf auffüllen zu dürfen. Es handelt sich hierbei um das Flurstück 101 der Flur 1 der Gemarkung Tensfeld in einer Größe von 1.408 m². Die Fläche liegt am „Hohen Rägen“, oberhalb des Tarbeker Moores. Eigentümerin der Fläche ist die Gemeinde Tensfeld. Die frühere Nutzung war als landwirtschaftlicher Weg vorgesehen. Diese Funktion hat der Weg heute aber nicht mehr. Die Antragstellerin möchte die an diesen Weg angrenzenden Flächen ebenfalls mit Boden oder Torf auffüllen und dabei soll der Weg der Gemeinde mit einbezogen werden.
Weg
Auflagen und Bedingungen für die Auffüllung sind noch nicht mit der Antragstellerin verhandelt. Die Bürgermeisterin bittet zunächst um eine Grundsatzentscheidung.
Finanzielle Auswirkungen:
Sind zurzeit noch nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt einer Grundstücksauffüllung des ehemaligen Weges am „Hohen Hägen“ zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die vertraglichen Rahmenbedingungen auszuhandeln.
Anlage/n:
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