Vorlage - VO/2017/115/04GV
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gönnebek verfügt über das Dorfgemeinschaftshaus „Uns Dörphuus“, das Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern gegen Gebühr zur Benutzung offen steht. Die Benutzung wird durch die seit 02.10.2012 bestehende Haus- und Benutzungsordnung geregelt.
Da in der bestehenden Satzung keine Angaben zum Datenschutz berücksichtigt wurden und der privatrechtliche Begriff „Entgelt“ ersetzt werden muss durch den öffentlich-rechtlichen Begriff „Gebühr“ wurde ein Satzungsentwurf erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Aus der weiteren Anlage sind in einer Gegenüberstellung die Änderungen farblich hervorgehoben.
Da mit dieser Satzung auch Regelungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren getroffen werden, wurden die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG SH) entsprechend berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Nutungs- und Gebührensatzung über die Einrichtung des Dorfhaus „Uns Dörphuus“ in der Gemeinde Gönnebek zu erlassen.
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzungsentwurf (1751 KB) | ||||
2 | Synopse (2606 KB) |